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Nachricht vom 02.10.2019
Politik
FDP fragt: Droht ein „640.000 Euro teurer Schildbürgerstreich“?
Die FDP-Fraktion im Verbandsgemeinderat Montabaur übt in einer Pressemitteilung ausführlich Kritik an den Sanierungsplänen zum Mons-Tabor-Bad. Sie warnt vor einem teuren Schildbürgerstreich. Die endgültige Beschlussfassung steht noch aus. Die Liberalen informierten sich bei einem Ortstermin.
Die FDP-Fraktion besuchte das sanierungsbedürftige Mons-Tabor Bad. Foto: FDPMontabaur. Die FDP-Fraktion im Verbandsgemeinderat und die FDP-Vertreter im Bau- und Werksauschuss nahmen die neuen Pläne der Gemeinde zur Sanierung des Mons-Tabor-Bades zum Anlass, sich vor Ort nochmals mit den Gegebenheiten vertraut zu machen. Dass das Mons-Tabor-Bad grundlegend saniert und umgebaut werden müsse, betonte Fraktionsvorsitzender Dennis Liebenthal, sei zwischen den politischen Parteien unstrittig. Naheliegend sei auch, dass eine solche Maßnahme viel Geld kosten werde. In einer vorläufigen Sanierungsstudie hatten die Planer die Kosten auf 3,5 Mio. Euro beziffert.

Neue Ausgabenpläne von 640.000 Euro oder mehr
Auf kein Verständnis stößt jedoch bei den besorgten Kommunalpolitikern, dass die Gemeinde für den provisorischen Weiterbetrieb des Bades während der Sanierung, die 2020 beginnen und 14 Monate dauern soll, voraussichtlich mindestens weitere 640.000 Euro in die Hand nehmen wolle. Der Plan sei, so Liebenthal weiter, in dem Nebengebäude des Bades, das zurzeit nur als Abstell- und Staufläche fungiere, vor der eigentlichen Sanierung des Bades neue Toiletten und Umkleideräume zu errichten, damit das Schwimmbad geöffnet werden könne, wenn im Haupthaus der dort vorhandenen Sanitär- und Umkleidebereich modernisiert werde.

Auf die Fragen des FDP-Vertreters im Werkausschuss, Walter Schäfer, ob durch diese Maßnahmen nicht Überkapazitäten entstünden, wenn nach Sanierung des Bades Sanitär- und Umkleideräumlichkeiten doppelt zur Verfügung stünden und an wie vielen Monaten das Mons-Tabor-Bad durch diese Maßnahme überhaupt provisorisch geöffnet werden könne, hat der Projektleiter der Gemeinde nach Auffassung der FDP keine überzeugenden Antworten gegeben.

Unausgereifte Planung
Für die Prognose der Planer, das Bad könne möglicherweise dadurch an zehn Monaten geöffnet bleiben, „wollte die Verwaltung keine Garantie übernehmen“, unterstrich Schäfer. Mögliche Überkapazitäten seien eingeräumt worden. Der Frage, wie groß diese seien, sei der Projektverantwortliche ausgewichen. Er habe nur gesagt, dass im Haupthaus im Zuge der Planung eventuell noch Sanitärräumlichkeiten eingespart werden könnten. Schäfer weiter: „Auch die Frage, ob die anvisierten 640.000 Euro bereits die prognostizierten Höchstausgaben darstellten, wollte er nicht bejahen.“ Ob durch die zusätzlichen Umkleide- und Sanitärräumlichkeiten künftig erhöhter Reparatur- und Instandhaltungsaufwand entstehe, habe die Verwaltung bislang nicht geprüft.

Die Pläne der Gemeinde zur Nutzung des Nebengebäudes nach Abschluss der Sanierungsarbeiten überzeugen die FDP nicht. Nach den Ausführungen des Projektverantwortlichen würden die Sanitär- und Umkleideräumlichkeiten künftig vornehmlich im Sommerbetrieb, parallel zu denen im Haupthaus, genutzt werden. Dadurch solle im Sommerbetrieb eine verstärkte Verschmutzung des Haupthauses durch Badegäste des Außenbereichs vermieden werden. Ansonsten würden die Räumlichkeiten im Nebengebäude vor allem für besondere Veranstaltungen, die den Badebetrieb stören könnten, wie Silvesterlauf und Schülermarathon, geöffnet werden.

Verbandsgemeinderatsmitglied Volker Lopp: „Das läuft darauf hinaus, dass für einen provisorischen Badebetrieb während der Umbauphase des Mons-Tabor-Bades, dessen Dauer niemand konkretisieren kann, einen geringen zusätzlichen Bedarf im Sommerbetrieb und einige wenige Sonderveranstaltungen im Jahr 640.000 Euro oder mehr ausgegeben werden sollen“. Ein weiteres „Highlight“, so Lopp sei, dass die für das Nebengebäude vorgesehene Heizung für den Sommerbetrieb unnötig sei und nach der Sanierung des Bades im Grunde genommen nur noch für wenige auf die kalte Jahreszeit entfallende Sonderveranstaltungen genutzt werden würde.

Schildbürgerstreich Heizung
„Ein privater Häuslebauer“, kommentierte FDP-Kollege Schäfer, „würde so nie planen. Einen derartigen Schildbürgerstreich leistet sich nur, wer nicht mit eigenem Geld, sondern dem der Steuerzahler hantiert.“ Hinzu komme, betonte FDP-Werkausschussmitglied Harald Schimmler, dass die vorgesehene provisorische Nutzung des Bades vermutlich weitere Löcher in den Haushalt reißen werde. Der Badebetrieb sei nämlich grundsätzlich defizitär – auch in normalen Zeiten. Während der Umbauphase sei aber mit Lärm, Staubbelästigung und eingeschränkter Nutzung der Anlagen zu rechnen. Wenn dadurch Badegäste ausblieben, aber das Bad trotzdem offengehalten werde, werde die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben umso größer.

Die Argumente der Verwaltung für den provisorischen Badebetrieb - Fortführung des Schul- und Schwimmsports – hält Verbandsgemeinderatsmitglied Lukas Weisbrod, zugleich Jugendsprecher seiner Partei, für nicht stichhaltig. Viele Schüler der Verbandsgemeinde wohnten in Ortsgemeinden, von denen aus im Schulbetrieb das Mons-Tabor-Bad ohnehin schwer erreichbar sei. Diese fragten sich, ob mit dem Geld nicht dringlichere Anliegen – gerade auch für die Jugend - realisiert werden könnten. Weisbrod: „Es wäre besser gewesen, wenn die Entscheidung des Werksausschusses – wegen der vielen ungeklärten Fragen – vertagt worden wäre.“ Aber leider habe der Werksausschuss mit knapper Mehrheit „grünes Licht“ für die weitere Planung gegeben.

Endgültige Entscheidung über das Projekt steht noch aus
Aufgrund der vielen offenen Fragen, betonte Fraktionsvorsitzender Liebenthal, habe die FDP auch den Verbandsgemeinderat mit der Sache befassen wollen. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Herr Dr. Richter-Hopprich, habe zunächst Zustimmung signalisiert, falls eine Mehrheit der Fraktionen sich dafür ausspreche. Nachdem auch die Fraktion der Grünen, die Fraktion der SPD und die Fraktion der FWG eine nochmalige Beratung unterstützt hätten, habe der Bürgermeister die Rechtslage geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass der Auftrag an die Planer bereits vergeben wurde. Durch die Begründung Rechte Dritter ist eine Befassung des Verbandsgemeinderates gem. §44 Abs. 3 S. 2 GemO ausgeschlossen.

„Allein die Planung“, fügte Schäfer an, „wird vermutlich einen sechsstelligen Betrag kosten“. Da sei es nur zu hoffen, meinte Lopp, dass das fragwürdige Projekt nach Abschluss der Planung von den Gemeindegremien noch gestoppt werde, sonst werde „schlechtem Geld gutes Geld hinterhergeworfen“. Bis dahin werde auch größere Klarheit darüber herrschen, ob es beim Kostenrahmen von 640.000 Euro bleibe. (PM)
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