WW-Kurier
Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis
Nachricht vom 08.10.2019
Region
Kadenbach ist ab sofort „Gesunde Kommune“
Die Verbandsgemeinde Montabaur hat ihre erste „Gesunde Kommune“. Kadenbach ist in das Projekt der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland aufgenommen worden und erhält eine finanzielle Förderung von bis zu 11.900 Euro. Ute Kühchen, Ortsbürgermeisterin von Kadenbach, freute sich sehr über die Zuwendung, die ihr kürzlich seitens der AOK von Thomas Scheid und Carina Quast in einer kleinen Feierstunde obligatorisch überreicht wurde.
Keine Frage – Kadenbach ist derzeit in Aufbruchstimmung und das Interesse war groß, als Ortsbürgermeisterin Ute Kühchen (6.v.l.) offiziell die Zusammenarbeit mit der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland auch mit der Übernahme der finanziellen Förderung startete. Fotos: privatKadenbach. Für Ortsbürgermeisterin Kühchen ist das ein wichtiger Schritt in Richtung Zukunft. Kadenbach befindet sich gerade im Aufbruch. Die geschichtsträchtige „Alte Schule“ wird derzeit zu einem Ort der Begegnung ausgebaut und bei einer Dorf-Moderation vor wenigen Tagen haben sehr viele Bürgerinnen und Bürger ihre Bereitschaft zugesichert, aktiv ihre Lebenswelt in Kadenbach mitzugestalten und das Ortsgeschehen zu beleben. Diesen „Aktivierungsprozess durch das Saarburger Modell“ unter Moderation von Dorfberater Bernd Gard, hat Ortsbürgermeisterin Kühchen bei dem Projekt „Gesunde Kommune“ der AOK beantragt und es wurde für förderungswürdig eingestuft. Scheid erläuterte: „Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Kadenbach. Unser Anliegen ist es, das Wohlbefinden der Bürger zu stärken und ihnen die Gesundheit zu erhalten. Präventivangebote tragen sehr dazu bei.“ Kadenbach ist die erste Gemeinde im nördlichen Westerwald, die nun „Gesunde Kommune“ ist.

Quast, die bei der AOK als Teamleiterin Gesundheitsberatung für den Bezirk Nord-Ost zuständig ist, möchte, dass noch weitere Gemeinden dem Beispiel von Kadenbach folgen und ihre individuellen Angebote unter www.aok-regional.de vorstellen. Quast und Scheid machen darauf aufmerksam, dass die Förderung absolut zweckgebunden ist und ein entsprechender Nachweis der Ausgaben erbracht werden muss. (PM)
   
Nachricht vom 08.10.2019 www.ww-kurier.de