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Nachricht vom 14.05.2010 |
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Region |
Bätzing sammelt Unterschriften gegen Kopfpauschale |
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Mit der Beteiligung an einer Unterschriftenaktion wendet sich die Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler gegen die geplante Kopfpauschale. Die Unterschriftenaktion läuft zurzeit bundesweit und wird unter anderem vom DGB genutzt. |
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Region. Die SPD-Bundestagsabgeordnete Sabine Bätzing-Lichtenthäler fordert die Bundesregierung auf, die Pläne zur Einführung einer Kopfpauschale im Gesundheitssystem einzustellen. "Die geplante Pauschale ist unsozial und wirtschaftlich nicht nachvollziehbar", teilte die Abgeordnete mit.
Die Kopfpauschale würde die Beitragskosten im Gesundheitssystem vom Einkommen unabhängig machen. Während Bezieher hoher Einkommen somit entlastet würden, müssten Geringverdiener künftig mehr bezahlen. Auch ist die zukünftige Form der Familienversicherung unklar. "Wenn dann nur ein Kopfgeld pro Familie in das Gesundheitssystem fließen sollte, wäre das eine sehr unseriöse Finanzierung", so Bätzing-Lichtenthäler und weiter: "Oder die Kopfpauschale müsste so lange angehoben werden, bis wieder genügend Geld im System ist und das ist gerade für Menschen mit niedrigem Einkommen nicht mehr bezahlbar." Gegen dieses Modell sammelte Bätzing-Lichtenthäler nun Unterschriften in ihrem Wahlkreis. Die Unterschriftenaktion läuft zurzeit bundesweit und wird uunter anderem vom DGB und weiteren Organisationen unterstützt. Alleine im Wahlkreis von Bätzing-Lichtenthäler unterschrieben weit über 300 Bürgerinnen und Bürger diese Petition.
"Gute medizinische Leistungen würden in Zukunft mehr denn je nur noch über private Zusatzversicherungen finanziert werden", so Bätzing-Lichtenthäler. Sie hofft hierbei insbesondere auf eine breite Bürgerbewegung. "Die Mehrheit der Bevölkerung ist gegen eine sozial ungerechte Kopfpauschale. Die Kopfpauschale widerspricht jeglicher Vorstellung eines solidarischen Gesundheitssystems und dient ausschließlich Klientelinteressen", so die abschließende Einschätzung der Bundestagsabgeordneten. |
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Nachricht vom 14.05.2010 |
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