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Nachricht vom 26.11.2019
Politik
Änderung des Bebauungsplanes „Rohr II “ in Ransbach-Baumbach
Anfang der 90er Jahre hat sich der damalige Stadtrat mit einem Änderungsverfahren zum Bebauungsplan „Rohr II“ befasst, in welchem diese forstwirtschaftliche Fläche zur Gemarkungsgrenze nach Mogendorf zumindest teilweise in eine bebaubare Industriefläche (GI-Fläche) umgewandelt werden sollte. Dabei war vorgesehen, das geplante Regenrückhaltebecken an die nordöstliche Grenze des Planes zu verlegen. Ebenfalls sollte die im oben genannten Plan angedeutete Straßenverlängerung im Änderungsbereich vorgesehen werden.
Übersichtskarte mit Luftbild. Foto: Stadt Ransbach-BaumbachRansbach-Baumbach. Da in der Änderungsplanung seinerzeit eine gewisse Planreife (Stand Paragraph 33 BauGB) erreicht wurde, konnten sowohl die Straßenverlängerung als auch die neue geplante Regenrückhaltung sowie die in diesem Teilbereich zwischenzeitlich errichteten Gewerbeimmobilien verwirklicht werden.

Das Grundstück nördlich der verlängerten Sälzerstraße wurde bislang nicht bebaut – der Eigentümer hat aktuell eine Bauanfrage zur Errichtung von Parkplatzflächen gestellt. Eine Bebauung aufgrund der seinerzeit begonnen Änderungsplanung kann zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr realisiert werden.

Der Stadtrat Ransbach-Baumbach hat entschieden, diese Bebauungsabsichten bauleitplanerisch zu unterstützen und in seiner letzten Sitzung am 24. Oktober die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Rohr II“ beschlossen. Hierdurch soll die seinerzeit angedachte Änderungsplanung aus den 90er Jahren endgültig realisiert werden.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird gemäß Paragraph 2 Absatz 1, Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht. Über die Inhalte der beabsichtigten Planung können sich Interessierte im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50 (Zimmer 402), 56235 Ransbach-Baumbach, erkundigen.

Der angestrebte Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Rohr II“ ist in der nachstehenden Übersichtskarte nochmals näher kenntlich gemacht. (PM)
 
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