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Nachricht vom 27.11.2019 |
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Region |
Krankenhaus-Neubau: Ministerium für Standort bei Hattert |
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Paukenschlag am Donnerstagmorgen, den 28. November: Das Mainzer Gesundheitsministerium sieht als besten Standort für das neue, noch zu bauende Krankenhaus Altenkirchen-Hachenburg einen Standort in der Nähe von Hattert an – also weder den vom BAB favorisierten, noch den viel diskutierten bei Bahnhof Ingelbach. |
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Kreis Altenkirchen. Dieser Vorschlag kommt ganz schön überraschend: Das Mainzer Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie kommt in Sachen Standort für den Krankenhausneubau Altenkirchen-Hachenburg zu einer total anderen Überlegung. Es präferiert nicht die viel diskutierten Lokationen vor den Toren von Hachenburg (Standort 6) oder den bei Bahnhof Ingelbach (Standort 11), sondern den, der unter Standort 12 läuft und ein Areal nicht weit vom Bahnhof Hattert mit Blick auf die gleichnamige Ortsgemeinde beschreibt. Das ist das Resultat einer vom Ministerium in Auftrag gegebener Expertise, mit der die Gewichtung der aufgeführten Kriterien des Erstgutachtens und die daraus getroffenen Schlussfolgerungen noch einmal "objektiv" überprüft wurden.
Marginale Unterschiede
"Festzuhalten ist, dass nur marginale Unterschiede in der Gewichtung die Waagschale in die eine oder andere Richtung kippen lassen", sagte Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). Die Beurteilung, die die Firma BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Frankfurt (Main) angefertigt hat, kommt zu dem Ergebnis, dass der „Standort 12 (Bahnhof Hattert) der zu präferierende Standort" ist. Das Gutachten wurde dem Krankenhausträger, der DRK-Trägergesellschaft Südwest, den Landräten der Kreise Altenkirchen und Westerwald, den Bürgermeistern von Städten und Verbandsgemeinden sowie den Landtagsabgeordneten der Region zur Verfügung gestellt. Bätzing-Lichtenthäler terminierte ein Gespräch für den 9. Dezember: „Mein Ziel ist die gemeinsame Verständigung auf einen guten, zukunftsfähigen Standort für den Westerwald.“
Auf Kopf-an-Kopf-Rennen verwiesen
In einer ersten Reaktion zeigte sich Bernd Decker als Geschäftsführer der DRK-Trägergesellschaft Süd-West nicht überrascht von der Nachricht aus der Landeshauptstadt. Er verwies auf das Kopf-an-Kopf-Rennen der drei Standorte 6, 11 und 12, die nach dem ersten Gutachten ganz eng beieinander gelegen hätten. Werde die Gewichtung der Kriterien auch nur um Nuancen geändert, "können sich durchaus Verschiebungen ergeben, wie es in der zweiten Untersuchung der Fall ist", erläuterte Decker auf Anfrage des AK-Kuriers und führte noch einmal aus, dass alle drei Gelände nur "wenige Kilometer voneinander getrennt liegen". Wenn sich jedoch ein ganz anderer "Bewerber" nach vorne gedrängt hätte, wäre "ich verwundert gewesen. Decker freute sich, dass es am 9. Dezember eine Zusammenkunft gibt: "Ich hoffe, dass wir mit allen Kommunen eine einvernehmliche Lösung erzielen."
Enders: Wie ein Foto-Finish
"Die Bewertung der BDO-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestätigt zunächst meine Auffassung, dass die drei vom Bremer Institut BAB favorisierten Standorte tatsächlich so dicht beieinander liegen, dass man von einem ‚Foto-Finish‘ sprechen muss. Dass BDO in der Neubewertung bestimmte Parameter stärker gewichtet, begrüße ich ausdrücklich", nahm Altenkirchens Landrat Dr. Peter Enders (CDU) Stellung zur neuen Entwicklung, "damit werden beispielsweise das Mobilitätsverhalten der Menschen – Stichwort Bahnanschluss – und auch Eigentumsverhältnisse bzw. die Flächenverfügbarkeit stärker berücksichtigt. Das heißt: An welchem Standort müssten Verhandlungen mit mehreren Eigentümern geführt werden, an welchem gibt es beispielsweise nur einen Eigentümer, wo ist eine Kommune Besitzer?" Auch die Frage der Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung solle größere Beachtung finden und entsprechend bewertet werden. "Vor diesem Hintergrund bin ich Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler dankbar, dass sie versucht, die Beteiligten – inklusive der Vertreter aus dem Bereich Kirchen – an einen Tisch zu bringen und eine gemeinsame Lösung zu finden. Allerdings bleibe ich dabei, dass die Finanzierungsfrage verbindlich geklärt sein muss", betonte Enders.
Standort 11 bleibt Favorit
Für Fred Jüngerich (unabhängig), den Bürgermeister der VG Altenkirchen, bleibt trotz des Winks mit dem Zaunpfahl aus Mainz Standort 11 der Favorit. "Das Ergebnis der vom Ministerium in Auftrag gegebenen Expertise überrascht mich nicht, lagen doch die drei Standorte im Sinne eines ,Kopf-an-Kopf-Rennens' ganz dicht beieinander. Standort 6 (Hachenburg) war daher nie ,klar'. Auch durfte die Gewichtung der vom Institut BAB herangezogenen Kriterien hinterfragt werden, und ein wichtiger Punkt, nämlich die Akzeptanz in Bevölkerung und Mitarbeiterschaft, wurde bislang weitestgehend außer Acht gelassen", nahm Jüngerich Stellung. Er präferiert nach wie vor Standort 11, "der richtigerweise Giesenhausen (also VG Hachenburg) und nicht Ingelbach heißen sollte, weil dort die Flächenverfügbarkeit durch überwiegend kommunales Eigentum am größten ist. Außerdem ist und bleibt dieser Standort nun einmal die geographische Mitte".
Ein wenig Katerstimmung
Ein wenig Katerstimmung herrschte rund um Hachenburg, die sogar bis nach Montabaur ausstrahlte. "Wir nehmen zur Kenntnis, dass das von Ministerin Bätzing-Lichtenthäler in Auftrag gegebene Zweitgutachten zu dem Ergebnis kommt, dass einem Krankenhausneubau am Standort Hattert (Bahnhof) der Vorzug zu geben sei. Nach diesem Gutachten landen jetzt die beiden Standorte Ingelbach und Hachenburg mit gleicher Punktzahl kurz dahinter", positionierten sich in einer gemeinsamen Erklärung Achim Schwickert (CDU), Landrat des Westerwaldkreises, Peter Klöckner (SPD), Bürgermeister der Verbandsgemeinde Hachenburg, und Stefan Leukel (CDU), Stadtbürgermeister der Stadt Hachenburg. "Nach unserer gemeinsamen Auffassung ist der im Erstgutachten unter Beteiligung der Ministerin zustande gekommene Vorschlag Hachenburg nach wie vor der richtige." Ein Krankenhaus mit urbaner Anbindung hält das Trio für zukunftsfähiger. "Wir werden nun das von Ministerin Bätzing-Lichtenthäler vorgelegte Zweitgutachten prüfen und uns nach einem Gespräch, zu dem die Ministerin für Anfang Dezember eingeladen hat, positionieren“, hieß es aus dem Westerwaldkreis.
Zukunft nachhaltig sichern
"Die stationäre Krankenversorgung im Westerwald steht vor einer Neuausrichtung", führte Bätzing-Lichtenthäler aus. Die beabsichtigte Zusammenlegung der beiden Standorte des DRK-Krankenhauses Altenkirchen-Hachenburg könne aus Sicht des Landes zu einer Optimierung betrieblicher Abläufe beitragen, Synergieeffekte bewirken, indem Doppelvorhaltungen abgebaut werden, und damit letztlich die Zukunft des Krankenhauses nachhaltig sichern. „Ich gehe davon aus, dass ein attraktives neues Krankenhaus auch die Gewinnung qualifizierten Fachpersonals erleichtern kann“, ergänzte Bätzing-Lichtenthäler. Eine Landesförderung könne es nur für eine Klinik an einem gut erreichbaren und zukunftsfähigen Standort geben. Besonders wichtig für die Zukunftsfähigkeit sei, dass der Standort vor Ort akzeptiert und angenommen werde. Die Reaktionen auf das vom Krankenhausträger in Auftrag gegebene Gutachten zur Standortfrage hätten gezeigt, dass der favorisierte Standort in Hachenburg in großen Teilen der Bevölkerung vor Ort keine Akzeptanz finde. Eine tragfähige Entscheidung, die sowohl bei den Mitarbeitern als auch in der Bevölkerung akzeptiert wird, könne nur getroffen werden, wenn größtmöglicher Konsens erreicht werde.
Finanziell nicht überlebensfähig
Mit der Nachricht aus Mainz werden alle bisherigen Überlegungen zunichte gemacht. Auch das Gezerre hinter den Kulissen pro Standort 6 oder pro Standort 11 wurde abrupt beendet, das nach der Vorstellung des Gutachtens des Bremer Instituts für betriebswirtschaftliche und arbeitsorientierte Beratung (BAB) Ende September und von der DRK-Trägergesellschaft Süd-West in Auftrag gegeben, eingesetzt hatte. Unzweifelhaft steht wohl fest, dass beide Hospitäler finanziell nicht überlebensfähig bleiben, wenn sie weiterhin allein unterwegs sind. Die Kosten für einen Neubau sollen zwischen 100 und 120 Millionen Euro betragen. Es wird eine Fläche von mindestens 60.000 Quadratmetern benötigt, die sich gegebenenfalls auf bis zu 100.000 Quadratmeter erweitern lassen kann. (hak)
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Nachricht vom 27.11.2019 |
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