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Nachricht vom 21.12.2019 |
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Politik |
Schießt die Politik beim Wolf über das Ziel hinaus? |
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Erwin Rüddel (MdB CDU) begrüßt die Abschussmöglichkeit von Wölfen, die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist entsetzt. Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, den 19. Dezember abschließend über eine Gesetzesänderung beraten, mit der der Abschuss von Wölfen in bestimmten Fällen ermöglicht werden soll. Für die NI schießt die Politik beim Wolf über das Ziel hinaus. Ihrer Meinung nach sind die erweiterten Ausnahmeregelungen zum Abschuss von Wölfen mit dem europäischen Artenschutzrecht nicht vereinbar! |
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Region. „Zur Abwendung drohender ernster landwirtschaftlicher Schäden durch Nutztierrisse sollen künftig erforderlichenfalls auch mehrere Tiere eines Rudels oder auch ein ganzes Wolfsrudel entnommen (getötet: Anmerkung der Redaktion) werden können. Im Bundesnaturschutzgesetz regelt die Bundesregierung unter anderem, inwiefern Wölfe nach Rissen von Nutztieren abgeschossen werden dürfen. So soll in Fällen, in denen Nutztierrisse nicht einem Einzeltier zugeordnet werden können, der Abschuss von einzelnen Mitgliedern eines Rudels bis zum Ausbleiben von Schäden fortgesetzt werden dürfen“, schreibt der Bundespolitiker Rüddel in einer Pressemitteilung.
Die neue Regelung ist aus Sicht des Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) mit dem europäischen Naturschutzrecht nicht vereinbar. Nach Artikel 16 der Fauna-Flora-Habitatrichtlinie der Europäischen Union darf es keine anderweitige Lösung geben. Die Tötung eines Individuums einer streng geschützten Art muss daher stets gut begründet das letzte Mittel darstellen. Demgegenüber legt der neue § 45 a BNatSchG den Länderbehörden den Abschuss von Wölfen bei Nutztierrissen nahe, unabhängig davon, ob sich zukünftige Risse durch verstärkte Herdenschutzmaßnahmen abwenden lassen. Als besonders problematisch erweist sich, dass § 45 a BNatSchG den Abschuss beliebiger Wölfe eines Rudels bis zum Ausbleiben von Attacken selbst dann gestattet, wenn dies zur Tötung eines ganzen Rudels führt.
Erwin Rüddel hat sich schon lange für das beschlossene Wolfsmanagement auf Grund der Zunahme der Wolfspopulation eingesetzt. Dem hält Harry Neumann, der Vorsitzende der NI, entgegen, dass gerade bei „derzeit drei residenten Wölfen im gesamten Westerwald man weder von einer stabilen Population noch von einem guten Erhaltungszustand sprechen kann, zumal eine an der Universität Frankfurt erstellte Studie ergeben hat, dass der Westerwald Platz für rund acht Wolfsrudel bietet“.
Einigkeit besteht darin, dass Wölfe nicht gefüttert und dadurch angelockt werden dürfen. Dies stellt nach dem neuen Gesetz eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch bei Wolfshybriden besteht grundsätzliche Einigkeit, nur bei der Durchführung liegen die Meinungen von Politik und NI weit auseinander.
Einen bestätigten Angriff eines Wolfs auf einen Menschen in Deutschland gab es seit der Rückkehr der Tiere zur Jahrtausendwende nicht. „Die Rückkehr der Wölfe stellt eine Herausforderung dar, aber wir sollten lernen, mit dieser Facette der wilden Natur zu leben, so wie es auch in den anderen europäischen Ländern mit Wolfsvorkommen gelungen ist. Die Biologie des Wolfes führt uns zu wirksamen Präventionsmaßnahmen und keinen populistischen Forderungen nach dem Abschuss. Es wäre gut, wenn sich zumindest Jäger und Wolfsberater an einen Tisch setzten, um die Entwicklung auf sachlicher Ebene zu begleiten“, erklärte Dipl.-Biologe Günter Hahn, Kreisvorsitzender Neuwied der Naturschutzinitiative e.V.. woti
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Nachricht vom 21.12.2019 |
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