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Nachricht vom 10.01.2020 |
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Wirtschaft |
Was tun bei untergeschobenen Strom- oder Gasverträgen? |
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Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt vor unseriösen Anrufen angeblicher Energieversorger: Die Anruferinnen und Anrufer erwecken den Eindruck, sie seien vom örtlichen Gas- oder Stromanbieter und wollten ein neues, günstiges Angebot unterbreiten. Zu diesem Zweck benötigen sie angeblich den Zählerstand. Doch Vorsicht! Wer sich darauf einlässt und den Zählerstand mitteilt, erhält schon wenige Tage später eine Vertragsbestätigung des neuen Energielieferanten. |
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Koblenz. Max Müller, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, sagt: „Diese Masche ist ärgerlich – immer wieder rufen uns überrumpelte Verbraucher an und fragen, was sie tun können. Es ist wichtig zu wissen, dass ein wirksamer Vertrag auf diesem Weg nicht zustande kommt.“ Tatsächlich müsse sich niemand mit diesen angeblichen Verträgen abfinden und es gäbe verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren. Neben einem Widerruf des Vertrags kommen zum Beispiel auch Anfechtung, Rücktritt oder Kündigung in Frage.
Unterstützung bietet der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale.
Rechtliche Fragen rund um das Thema Energieversorgung beantwortet der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale persönlich in Koblenz. Die Beratung findet alle 14 Tage mittwochs in der Beratungsstelle Koblenz, Entenpfuhl 37, 56068 Koblenz statt und kostet 18 Euro. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich, unter Telefon 0261/12727, per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/onlinetermine-rlp.
Ein Einstieg in die Rechtslage kann am Servicetelefon Energierecht telefonisch 0800 60 75 500 (kostenlos) vermittelt werden. Eine Überprüfung von Heizkostenabrechnungen für 20 Euro nach postalischer Einsendung an die Verbraucherzentrale in Mainz wird ebenfalls im Bereich Energie angeboten.
Ein persönliches Beratungsangebot für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es in der Beratungsstelle Hachenburg nach Terminvereinbarung für 5 Euro. (VZ-RLP)
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Nachricht vom 10.01.2020 |
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