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Nachricht vom 01.02.2020 |
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Region |
Wochenendbericht der Polizeiautobahnstation Montabaur |
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Am Freitag zog die Autobahnpolizei einen unter Drogeneinfluss stehenden Autofahrer aus dem Verkehr. Am Samstag bearbeiteten die Beamten drei Verkehrsunfälle, die alle auf zu hohe Geschwindigkeit auf regennasser Fahrbahn zurückzuführen sind. Auf die Notwendigkeit des langsamen Fahrens bei schlechten Sicht- und Fahrbahnverhältnissen weist die Polizei ausdrücklich hin. |
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Heiligenroth. Am Freitag, dem 31. Januar gegen 16 Uhr wurde ein PKW auf dem Gelände der Tank- und Rastanlage Heiligenroth einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen dieser Kontrolle konnten beim Fahrer drogentypische Auffallerscheinungen festgestellt werden. Ein durchgeführter Drogenvortest reagierte positiv auf die Stoffgruppe Opiate. Zur Beweissicherung wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen den Fahrzeugführer wurden eine Ordnungswidrigkeitenanzeige und eine Strafanzeige gefertigt.
Am Samstag, dem 1. Februar, im Zeitraum von 12:45 Uhr bis 14 Uhr kam es auf der A 3 und A 48 zu drei Verkehrsunfällen. In allen Fällen ergaben die Ermittlungen im Rahmen der Unfallaufnahme, dass der Unfall auf nicht angepasste Geschwindigkeit bei regennasser Fahrbahn zurückzuführen ist. In allen Fällen kamen die Verkehrsunfallbeteiligten von der Fahrbahn ab und kollidierten mit der neben der Fahrbahn befindlichen Leitplanke. Der im Rahmen der Unfälle entstandene Sachschaden wurde durch die Beamten auf circa 45.000 Euro geschätzt.
Einer der Verkehrsunfälle ereignete sich gegen 13:50 Uhr auf der A 48 in der Gemarkung Weitersburg. Der von einem 24-Jährigen geführte Lieferwagen kippte nach der Kollision mit der Leitplanke um und blieb auf der linken Fahrzeugseite auf der Fahrbahn liegen. Der Fahrer erlitt leichte Verletzungen und wurde durch den Rettungsdienst in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Die anderen Unfallbeteiligten wurden glücklicherweise nicht verletzt.
An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass oftmals bei schlechten Sicht- und Wetterverhältnissen eine niedrigere Geschwindigkeit als die durch Verkehrszeichen erlaubte Höchstgeschwindigkeit, gewählt werden muss um das Fahrzeug sicher zu beherrschen.
(PM Polizeiautobahnstation Montabaur)
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Nachricht vom 01.02.2020 |
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