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Nachricht vom 05.03.2020 |
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Politik |
SGD Nord machte sich ein Bild vom Zustand des Masselbachs |
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Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord führte am Donnerstag, 5. März, eine Gewässerschau des Masselbachs (Gewässer III. Ordnung) von Ransbach-Baumbach bis zur Mündung des Masselbachs in den Brexbach durch. Zusammen mit Mitarbeitenden der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises und den Verbandsgemeinden Ransbach-Baumbach und Höhr-Grenzhausen wurde eine Strecke von rund sechs Kilometern begangen. |
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Ransbach-Baumbach. Dabei wurde festgestellt, dass sich mehrere große Wehranlagen im Masselbach befinden, die für Fische nicht passierbar sind. In Zukunft wäre eine Umgestaltung sinnvoll. Und dort, wo es möglich ist, kann auch über einen kompletten Abriss der Anlage nachgedacht werden. Es wurden auch mehrere Auebereiche ausfindig gemacht, die für einen Retentionsraum beziehungsweise Rückhalteraum genutzt werden könnten. Eine nähere Betrachtung dieser Flächen wird im Rahmen der aufzustellenden Hochwasserschutzkonzepte für die Verbandsgemeinden Höhr- Grenzhausen und Ransbach-Baumbach untersucht.
Die Besichtigung brachte auch zutage, dass in großen Teilen der Uferbereiche Grünschnitt gelagert wurde. Mit den Eigentümern der betroffenen Grundstücke wurde direkt vor Ort gesprochen. Der Grünschnitt muss aus den Uferböschungen entfernt werden, um ein Abschwemmen bei Hochwasser zu vermeiden. Andernfalls könnte der Grünschnitt dazu führen, dass sich an Durchlässen oder Brücken das Wasser staut.
Die Gewässerschauen finden regelmäßig statt – zusätzlich zu den sonstigen anlassbezogenen Ortsterminen. Bei der Gewässerschau wird der Zustand des Masselbachs einschließlich der Uferbereiche überprüft. Ziel ist es, naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten, mögliche Gefahren, vorhandene Uferschäden im Bereich baulicher Anlagen, unzulässige Nutzungen oder andere Mängel am Gewässer festzustellen. Dies alles wird bei der Begehung protokolliert, und es werden mögliche weitere Maßnahmen abgestimmt.
Weitere Informationen unter www.sgdnord.rlp.de.
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Nachricht vom 05.03.2020 |
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