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Nachricht vom 16.03.2020 |
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Wirtschaft |
IHK und HwK bieten umfangreiche Informationen für Unternehmen |
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Im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus haben Bund und Länder die Schließung eines Großteils der Geschäfte angeordnet – Ausnahmen bilden etwa Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Tankstellen und Banken. |
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Koblenz Die Wirtschaftskammern von Industrie und Handel sowie Handwerk gehen in einer gemeinsamen Pressemitteilung darauf ein, was das für die Unternehmen bedeutet und welche konkrete Hilfestellung die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz sowie die Handwerkskammer (HwK) Koblenz den Unternehmen nun anbieten. Beide Kammern vertreten die Interessen von rund 115.000 Betrieben im nördlichen Landesteil. Das Beratungs- und Dienstleistungsangebot orientiert sich an den aktuellen Entwicklungen in der Corona-Krise wie auch den Auflagen von Bund und Ländern. Zeitgleich fordern die beiden Kammern einen Ausbau der Unterstützung für die Wirtschaft.
IHK und HwK beraten in der Krise
Die IHK Koblenz sammelt ihre Informationen zum Coronavirus auf www.ihk-koblenz.de/coronavirus. Zur Beantwortung von Fragen hat die IHK zusätzlich mehrere Hotlines eingerichtet:
Allgemeine Fragen: 0261 106-501;
Fragen zur Finanzierung: 0261 106-502;
Prüfungsfragen: 0261 106-400.
Seit Start der Hotlines Anfang des Monats sind bereits hunderte Anfragen eingegangen. Am häufigsten wird nach den Liquiditätshilfen und dem Thema Kurzarbeit gefragt. Eine weitere häufig gestellte Frage lautet: Muss ich meinen Betrieb schließen?
In den Service-Hotlines wirken nicht nur Mitarbeiter/innen aus dem IHK-Haupthaus in Koblenz mit, sondern auch die IHK-Regionalgeschäftsführer mit ihren mehrköpfigen Teams. Die IHK-Regionalgeschäftsstellen sind auch weiterhin unter den bekannten Rufnummern vor Ort direkt erreichbar. Ansprechpartner auf www.ihk-koblenz.de/geschaeftsstellen
Die HwK Koblenz hat ebenfalls auf der Startseite ihres Internetportals www.hwk-koblenz.de ein Info-Paket zusammengestellt, das permanent aktualisiert wird. Schwerpunkte bilden die Bereiche „Berufsbildung“ und „Hinweise für Betriebe“. Beantwortet werden Fragen zu Lehrgängen, Überbetrieblicher Lehrunterweisung oder auch Prüfungsterminen.
In einem pdf-Dokument stellt die IHK zudem eine Corona-Checkliste für Unternehmen zur Verfügung, die erste Fragen beantworten und den Umgang mit der Krise etwas erleichtern soll.
Betriebe haben insbesondere Informationsbedarf zu den Richtlinien für Kinderbetreuung, Handlungshilfen für Betriebe, Kurzarbeit oder zivilrechtliche Folgen eines durch den Coronavirus bedingten Betriebsstillstands.
Die HwK Koblenz hat ihre Kommunikationsmöglichkeiten stark erweitert und bietet auch einen Rückrufservice (Anmeldung: hwk@hwk-koblenz.de, Tel. 0261/ 398-0.) Direkt-Kontakt zur Betriebsberatung: beratung@hwk-koblenz.de, Tel. 0261/ 398-251, zur Rechtsberatung: recht@hwk-koblenz.de / Tel. 0261/ 398-205
Maßnahmenpaket des Bundes und der Landesregierungen
Auch auf das Wirken der IHKs hin, hat die Politik ein Maßnahmenpaket geschnürt, um die Wirtschaft in dieser schwierigen Situation zu unterstützen. Die wichtigsten Unterstützungsmaßnahmen im Überblick – die HwK Koblenz weist darauf hin, dass diese auch für betroffene Handwerksbetriebe gelten:
Liquidität:
Wer einen Liquiditätsengpass befürchtet, sollte möglichst rasch Kontakt mit seiner Hausbank aufnehmen, um sich über Liquiditätshilfen der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz zu informieren.
Kurzarbeit:
Schon wenn 10 Prozent der Beschäftigten betroffen sind, können Unternehmen Kurzarbeit anmelden und Kurzarbeitergeld beziehen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden von der Agentur für Arbeit übernommen. Außerdem wird der Bezug von Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer ermöglicht. Die Kurzarbeit muss zuvor bei der Agentur für Arbeit angemeldet werden. Diese Regelungen gelten nicht für Auszubildende.
Steuerstundung:
Auch eine Stundung von Steuerzahlungen ist für Unternehmen möglich – hier ist das zuständige Finanzamt der richtige Ansprechpartner.
Insolvenzrecht:
Die Insolvenzantragspflicht ist für betroffene Unternehmen bis zum 30. September ausgesetzt. Damit sollen Unternehmen geschützt werden, die infolge der Corona-Epidemie in finanzielle Schieflage geraten sind.
„Wir fordern ausdrücklich dazu auf, diese außergewöhnlichen Hilfestellungen in Anspruch zu nehmen, um den wirtschaftlichen Schaden so weit wie möglich in Grenzen zu halten“, betonen Arne Rössel und Ralf Hellrich, Hauptgeschäftsführer von IHK und HwK. „Wir wünschen Ihnen, liebe Unternehmerinnen und Unternehmer, dass Ihr Krisenmanagement in dieser herausfordernden Zeit dazu beiträgt, Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund zu halten. Wir werden uns weiter für Sie einsetzen und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen!“
IHK und HwK fordern staatlichen Notfallfonds für kleine Unternehmen
Es bedürfe aber auch von staatlicher Seite weiterer Unterstützung, so Rössel und Hellrich. „Gerade die Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen brauchen jetzt schnell finanzielle Unterstützung, da deren Umsatz jetzt abrupt und drastisch abfällt. Daher brauchen wir einen staatlichen Notfallfonds!“
Kammern unterstützen Betriebe bei Export und Import / IHK-Bescheinigungswesen bleibt bestehen und berät zu Außenhandelsfragen
„Die Sicherstellung der Lieferketten muss auch nach der Schließung der Grenzen Priorität behalten. Denn die Aufrechterhaltung und sichere Bewegungsmöglichkeit des Transportgeschehens ist ein Schlüsselfaktor“, sagt IHK-Außenwirtschaftsreferentin Andrea Wedig. Die IHK Koblenz berät mit ihrem Expertenteam zur aktuellen Lage an den Grenzen. Das Bescheinigungswesen der IHKs bleibt bestehen, vielfach wird auf digitale Lösungen umgestellt. Mehr Infos bei Andrea Wedig: 0261 106-180.
Auch die Auslandshandelskammern unterstützen die Unternehmen beratend. Mehr Infos und Ansprechpartner: www.ahk.de. Die HwK berät im Export aktive Handwerksbetriebe unter Tel. 0261/ 398-251
Was sollen die Unternehmen tun?
Die Spitzen beider Kammern erklären dazu: „Jeder kann seinen Teil dazu beitragen, das Ausmaß des Schadens zu begrenzen – durch einen wachen Blick, verantwortungsbewusstes Handeln und das Einhalten bestimmter Regeln.“ Diese Regeln gelten zum Beispiel für den Fall, dass bei Mitarbeitern beziehungsweise Selbstständigen ein Verdacht oder bestätigter Fall einer Covid-19-Erkrankung vorliegt: Treten bei Mitarbeitern in einem Betrieb Symptome einer Covid-19-Erkrankung auf, sollte sich das Unternehmen unmittelbar an das Gesundheitsamt wenden.
Für den Fall, dass Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt werden, muss der Arbeitgeber zunächst einen Verdienstausfall in Höhe des Nettoeentgeltes übernehmen – innerhalb von drei Monaten kann aber ein Antrag auf Erstattung der ausgezahlten Beträge gestellt werden. Selbstständige in Quarantäne können bei der zuständigen Behörde einen Ersatz der in dieser Zeit weiterlaufenden, nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang beantragen.
Werden Prüfungen noch durchgeführt?
HwK und IHK Koblenz haben – der bundesweiten Entscheidung folgend – sämtliche Zwischen- und Abschlussprüfungen Teil 1 in allen Ausbildungsberufen, die Weiterbildungsprüfungen, AdA-Prüfungen, Sach- und Fachkundeprüfungen sowie -unterrichtungen abgesagt. IHK-Hotline zu Prüfungsfragen: 0261 106-400, HwK-Infos unter www.hwk-koblenz.de. (PM)
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Nachricht vom 16.03.2020 |
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