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Nachricht vom 20.03.2020 |
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Region |
ÖPNV bleibt mit eingeschränktem Angebot bestehen |
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Das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium hat sich mit den Aufgabenträgern und Akteuren des Nahverkehrs darauf verständigt, dass das Angebot im öffentlichen Nahverkehr mit weiteren Einschränkungen bestehen bleibt. Die Einschränkungen im Verkehrsangebot werden der aktuellen Situation angepasst. Hier sind auch kurzfristige Änderungen möglich. |
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Region. Trotzdem soll es laut Ministerium weiterhin einen stabilen, berechenbaren Betrieb geben.
Folgende Vereinbarungen wurden getroffen:
1. Schienenpersonennahverkehr
Die Züge im Personennahverkehr fahren bis zum 22. März grundsätzlich nach dem regulären Fahrplan. Angebotsreduzierungen werden nur in Einzelfällen vorgenommen, wenn der Krankenstand des Betriebspersonals es akut erfordert.
Von Montag, 23. März, an wird es auf allen Linien, die von der DB bedient werden, und von Dienstag, 24. März an auch auf den Strecken der anderen Unternehmen ein reduziertes Fahrtenangebot geben. Dieses soll folgende Rahmenbedingungen erfüllen:
• Stabiles Grundangebot, das auch bei geringerem Personalbestand verkehren kann
• Auf allen Strecken soll nach Möglichkeit ein mindestens stündliches Angebot aufrechterhalten werden.
• Da hiervon alle Stationen profitieren sollen, wird das Grundangebot in der Regel die Regionalbahn sein. Die Regionalexpresszüge verkehren nur noch auf bestimmten Strecken bzw. zu bestimmten Zeiten.
Einschränkungen auf der Siegtal- und Rheinstrecke
Siegstrecke: Der Regionalexpress 9 von Aachen nach Siegen fällt ab Samstag, 21. März komplett aus. Er wird ersetzt durch den RE 1 (Aachen - Köln), die S 12/S 19 (Köln - Au) und den RB 90 (Au - Siegen). Eine direkte Verbindung von beispielsweise Wissen nach Köln und zurück gibt es dann nicht mehr. Die S 12 wird zudem auf einen 60-Minuten-Takt reduziert.
Rheinschiene: Auf der rechtsrheinischen Schienenstrecke wird der Regionalexpress 8 (RE 8) ab dem 21. März komplett entfallen. Es wird gebeten, die parallel verkehrende Regionalbahn 27 (RB 27) zu nutzen.
2. Öffentlicher Personennahverkehr mit Bussen
Aufgabenträger in diesem Bereich sind die Kreise. Das Land und die Kommunen sind sich einig, hier ein möglichst einheitliches Vorgehen zu gewährleisten:
• Der Ferienfahrplan wird in der Regel weiterhin gelten. In einigen Regionen kann es zusätzliche Einschränkungen geben. In den großen Städten wird meist nach dem Samstagsfahrplan mit Ergänzungen im Berufsverkehr gefahren.
• Vorrangig ist das Ziel, als Grundangebot ein Fahrplan an allen sieben Tagen der Woche aufrechtzuerhalten.
• Das Land fordert alle Aufgabenträger aus, Fahrten zu und von den Notbetreuungen an Schulen und Kindertageseinrichtungen weiterhin zu gewährleisten.
• Spezielle Nachtverkehrsangebote an Wochenenden werden in der Regel eingestellt.
• Solange in den Verbünden ein Grundangebot an ÖPNV-Versorgung sichergestellt werden kann, können die ÖPNV-Zeitkarten, inklusive Semestertickets und Schülerabos, weiter genutzt werden.
3. Schutz der Fahrgäste
Die Fahrgäste werden über Informationsmaterial und Displays in den Zügen auf die notwendigen Verhaltensregeln zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus aufmerksam gemacht.
Ganz besonders wichtig ist es, nach Möglichkeit ausreichend Distanz von 1,5 Metern zu den Mitreisenden zu halten, beim Nießen Einmal-Taschentücher zu verwenden oder auch notfalls in die Armbeugen zu nießen und anschließend die Hände zu desinfizieren bzw. gründlich zu waschen. Außerdem werden die Fahrgäste aufgefordert, auf nicht erforderliche Fahrten zu verzichten und Stoßzeiten zu meiden.
Wo technisch möglich, werden bei den Zügen an den Bahnhöfen alle Türen vom Fahrpersonal geöffnet, damit die Türöffner nicht von Hand gedrückt werden müssen. Alle Züge werden weiterhin täglich gereinigt, insbesondere werden die Oberflächen im Bereich Einstieg, Fahrgastraum und WC desinfiziert.
4. Kundeninformation
Fahrplaninformationen auf den Online-Plattformen werden fortlaufend aktualisiert. Trotzdem ist es möglich, dass gerade in der jetzigen Phase die Fahrpläne nicht immer und in jedem Fall tagesaktuell dargestellt werden können. „Wir bitten alle Reisenden, sich vor Reiseantritt auf den einschlägigen Informationskanälen der Verkehrsunternehmen, der Verkehrsverbünde oder unter rolph.de über den aktuell gültigen Fahrplan und vorgenommene Fahrplaneinschränkungen zu informieren“, empfiehlt die Landesregierung.
Die VRM-Info-Hotline ist weiterhin unter 0800 5 986 986 täglich von 8 bis 20 Uhr zu erreichen. Sie können sich auch gerne per E-Mail an info@vrminfo.de wenden.
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Nachricht vom 20.03.2020 |
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