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Nachricht vom 24.03.2020 |
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Wirtschaft |
Auswirkungen der Corona-Krise auf den Mittelstand |
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Die IfM-Präsidentin und Uni Siegen-Professorin Dr. Friederike Welter begrüßt die beschlossenen Sofortmaßnahmen für mittelständische Unternehmen. Entscheidend für den Mittelstand sei die Dauer der wirtschaftlichen Einschränkungen. |
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Siegen. „Die Bundesregierung hat in dieser schwierigen wirtschaftlichen Phase mit ihren umfassenden Unterstützungsmaßnahmen sowohl für die Großkonzerne als auch für den Mittelstand ein sehr positives Zeichen gesetzt. Es ist zudem gut, dass sie auch die Solo-Selbstständigen im Blick hat“, erklärt Prof. Dr. Friederike Welter, Präsidentin des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn, die zugleich an der Universität Siegen die Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Management kleiner und mittlerer Unternehmen und Entrepreneurship innehat. Gleichwohl sei es aktuell schwer abzuschätzen, wie lange die Krise aufgrund der Coronavirus-Pandemie andauert. Mit WissenschaftlerInnen am IfM hat Prof. Welter die Ausgangssituation im Mittelstand vor Beginn der Krise sowie zwei verschiedene zeitliche Krisenszenarien betrachtet, um die wirtschaftlichen Folgen für und auf die Unternehmen besser einschätzen zu können.
Bis zum Ausbruch der Covid-19-Pandemie Anfang März in Deutschland war die Eigenkapitalquote der meisten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) dank der guten Gewinnsituation in den vergangenen Jahren deutlich besser, als zu Beginn der Finanzkrise in 2008/2009, konstatieren die WissenschaftlerInnen. In 2017 lag die Eigenkapitalquote bei 29 % und damit nahezu gleichauf wie die von großen Unternehmen (32 %). „Dank starker Zuwachsraten in den vergangenen Jahren weisen auch die Kleinstunternehmen im Durchschnitt ähnlich hohe Eigenkapitalquoten auf wie große Unternehmen. Jedoch ist der Anteil der Kleinstunternehmen, die überhaupt kein Eigenkapital bilanziell ausweisen deutlich höher als bei größeren Unternehmen. So verfügt rund jedes vierte Unternehmen – also etwa 770.000 Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 17.500 Euro und maximal einer Million Euro –sogar über kein Eigenkapital. Für sie ist aktuell die Gefahr einer Liquidation deutlich höher, als für die größeren Unternehmen", berichtet Prof. Friederike Welter. Von den knapp 340.000 Unternehmen im Einzelhandel mit einem Umsatz zwischen 17.500 Euro und maximal einer Million Euro gelte dies schätzungsweise für 110.000 Unternehmen.
Maßnahmen der Bundesregierung sorgen für kurzfristige Entlastung
Maßnahmen der Bundesregierung wie Kurzarbeit oder die angekündigten Kredithilfen bieten den ArbeitgeberInnen zunächst Entlastung. Eine besondere Bedeutung komme jedoch dem Soforthilfe-Fonds für Solo-Selbstständige und Kleinstbetriebe zu, der abgestufte Einmalzahlungen für eine Überbrückung von drei bis maximal fünf Monaten vorsieht, sagt Welter: „Bei den meisten mittelständischen Unternehmen dürfte eine kurzfristige Krise nicht unbedingt gleich zur Liquidation führen. Anders könnte sich das für Kleinstunternehmen und Wirtschaftszweige ohne digitalisierbare Dienstleistungen oder Vermarktungswege darstellen, etwa in der Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeitwirtschaft, im Tourismus- und Gaststättengewerbe. In diesen Bereichen lassen sich die ausgefallenen Umsätze nach Abflauen der Krise nicht nachholen. Wir empfehlen daher eine Abstufung der Hilfen in Abhängigkeit davon, wie stark die jeweiligen Branchen von der Krise betroffen sind." Auch habe sich die Grundsicherung in der Vergangenheit grundsätzlich als Instrument zur Überwindung kurzfristiger Unternehmenskrisen bewährt. Bislang war die Gewährung der Hilfe allerdings an eine Vermögensprüfung geknüpft, was im Zuge der aktuellen Maßnahmen nun offenkundig ausgesetzt wird.
Dauert der Stillstand länger als 6 Monate an, ist nach Einschätzung der IfM-WissenschaftlerInnen nicht nur mit einer höheren Anzahl an Liquidationen zu rechnen, sondern auch mit einem Übergreifen der negativen wirtschaftlichen Folgen auf weitere mittelständische Wirtschaftsbereiche sowie auf die Zulieferer. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die Unternehmen sei daher zu begrüßen. Zugleich weisen die WissenschaftlerInnen daraufhin, dass das Schutzschirmverfahren im Insolvenzrecht auch eine Chance zur Krisenlösung biete. (PM)
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Nachricht vom 24.03.2020 |
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