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Nachricht vom 25.03.2020 |
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Wirtschaft |
IHK Koblenz setzt Erhebung der Beiträge vorübergehend aus |
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Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Koblenz schafft in der Corona-Krise finanzielle Entlastung für ihre Mitgliedsbetriebe und setzt vorübergehend die Erhebung der IHK-Beiträge aus. Das beschloss das Präsidium der IHK Koblenz in einer telefonischen Sondersitzung am Donnerstag. Servicetelefon auch am Wochenende besetzt. |
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Koblenz. Bis Ende Juni werden die Beiträge gestundet und der für Juni anstehende Beitragsversand verschoben. Die Stundung der Beiträge erfolgt automatisch – ein Antrag ist nicht erforderlich. Bestehende Beitragsguthaben werden zudem vorfristig zurückgezahlt. „Wir möchten uns in dieser außerordentlich schwierigen wirtschaftlichen Situation mit unseren Mitgliedsunternehmen solidarisch zeigen und mit der Aussetzung des Beitrags ein Zeichen setzen“, sagt Susanne Szczesny-Oßing, Präsidentin der IHK Koblenz.
Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK Koblenz ergänzt: „Die Unternehmen benötigen jetzt schnell Liquidität – diese kann nur gewährleistet werden, indem die Unternehmen einerseits finanzielle Unterstützung erhalten und auf der anderen Seite zusätzlich entlastet werden. Dazu möchten wir schnell und unbürokratisch unseren Beitrag leisten.“
Corona-Krise: IHKs informieren über Hilfsprogramme, auch am Wochenende
Die von Bund und Land angekündigten Liquiditätshilfen für die Wirtschaft lassen in den Unternehmen den Informationsbedarf stark ansteigen. Um Antworten auf die vielfältigen Fragen zur Antragstellung zu geben, richten die rheinland-pfälzischen Industrie- und Handelskammern (IHK) einen Sonderservice ein: Über das Wochenende 28. und 29. März 2020 bleiben die vier IHKs für Unternehmerinnen und Unternehmer auf ihren eingerichteten Corona-Hotlines erreichbar.
Voraussichtlich ab Montag werden in Rheinland-Pfalz die Antragsformulare für die Corona-Hilfspakete des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz vorliegen. Doch bereits jetzt herrscht Nachfrage in den Unternehmen. Wo sind die Formulare zu beziehen? Mit welchen Zuwendungen ist zu rechnen? Ab wann stehen Gelder konkret zur Verfügung? Zu diesen und anderen Fragen geben die IHK-Berater auch über das bevorstehende Wochenende Auskunft am Telefon.
Die IHK Koblenz ist am Samstag, 28. März und Sonntag, 29. März 2020 zwischen 9 und 13 Uhr unter der allgemeinen Corona-Hotline erreichbar: 0261 106-501
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Nachricht vom 25.03.2020 |
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