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Nachricht vom 27.03.2020 |
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Region |
Verstöße gegen Corona-Maßnahmen kosten bis zu 25.000 Euro |
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Der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz hat bereits nach Inkrafttreten der weiteren Einschränkungen für den öffentlichen Publikumsverkehr ein konsequentes Einschreiten der Polizei bei Zuwiderhandlungen angekündigt. Die Landesregierung hat nun bekannt gegeben, welche Konsequenzen Verstöße gegen die Maßnahmen zur Verhinderung der Virus-Ausreitung haben. |
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Region. Laut Mitteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz zu den sogenannten Auslegungshinweisen können für solche Verstöße Bußgelder bis zu 25.000 Euro verhängt werden. Eine Straftat kommt beispielsweise dann in Betracht, wenn das Coronavirus durch die jeweilige Tat weiterverbreitet wurde oder gegen die Ansammlungsverbote verstoßen wurde.
Wie die Nachrichtenagentur dpa ausführt, werden 4000 bis 5000 Euro fällig, wenn trotz aktuellen Verbots Übernachtungsmöglichkeiten für touristische Zwecke angeboten werden. 1000 Euro kann es kosten, wenn Vorgaben für Schutzmaßnahmen oder Hygienevorschriften nicht beachtet werden. 200 Euro sind zu zahlen bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, wenn keine Ausnahmetatbestände vorliegen. Wird der geforderte Mindestabstand von anderthalb Meter nicht eingehalten, kann das 100 Euro kosten. Das höchstmögliche Bußgeld von 25.000 Euro soll laut Ministerium nur bei besonders schwerwiegenden Verstößen und im Wiederholungsfall verhängt werden – etwa wenn Bars, Clubs oder Restaurants trotz mehrfacher Aufforderung nicht schließen und viele Menschen auf engem Raum bewirten.
„Das Virus eindämmen und damit Leben retten“
„Die Hinweise geben Ordnungsämtern und Polizei klare Regelungen an die Hand, mithilfe derer sie im täglichen Dienst konkrete Warnungen aussprechen können, was bei einem Verstoß gegen die Einschränkungen droht“, betonte Innenminister Lewentz. In diesem Zusammenhang appellierte er noch einmal an die Bevölkerung: „Auch, wenn ein sonniges Wochenende ansteht, das üblicherweise zum Aufenthalt größerer Gruppen in der freien Natur einlädt, geht es aktuell darum, das Virus einzudämmen und damit Leben zu retten. Nur gemeinsam und wenn sich alle an die Regeln halten, gelingt uns das“, so Lewentz. Sein Dank gelte der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die den Ernst der Lage erkannt habe und sich bereits an die Regeln halte.
Präsenzstreifen und Kontrollmaßnahmen von Polizei und Ordnungsämtern sollen nun im öffentlichen Raum dabei helfen, Personengruppen anzusprechen und aufzulösen, um so mögliche Gesundheitsrisiken für die Gesellschaft zu reduzieren. Auch im Westerwald halten sich derzeit nicht alle Menschen an die Verordnungen. Die Polizei in Hachenburg weist beispielsweise darauf hin, dass es bei den Verstößen nicht nur um Ordnungswidrigkeiten, sondern um Straftaten handeln kann. Dann sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren möglich (§ 75 IfSG). Die Behörden werden in diesen Fällen konsequent einschreiten und diese Verstöße, die sowohl Ordnungswidrigkeiten als auch Straftaten darstellen können, verfolgen. Laut Lewentz sind die Polizeidienststellen deswegen landesweit mit fast 500 Beamtinnen und Beamten verstärkt worden.
Was genau ist erlaubt und was nicht? Das steht HIER in der „Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz“. Am Samstagmorgen hat Kanzleramtsminister Helge Braun klargestellt, dass es bundesweit keine Lockerung der Maßnahmen vor dem 20. April geben wird.
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Nachricht vom 27.03.2020 |
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