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Nachricht vom 15.07.2010
Region
Bei Kündigung rechtzeitig arbeitsuchend melden
Der Verlust des Jobs trifft die meisten Menschen als schwerer Schlag — finanziell wie emotional. Umso wichtiger ist es, bei drohender oder erfolgter Kündigung nicht in Lethargie zu versinken, sondern sofort aktiv zu werden und eine neue Perspektive zu suchen. Darauf weist die Agentur für Arbeit Montabaur hin.
Westerwaldkreis. „Wer (noch) eine Beschäftigung hat, findet erfahrungsgemäß leichter eine neue Stelle als jemand, der bereits arbeitslos ist“, erklärt Lothar Trohs, Bereichsleiter der Agentur für Arbeit in Montabaur. Er rät allen gekündigten Arbeitnehmern, sich unverzüglich an die Arbeitsagentur zu wenden. Dort bekommen sie sämtliche notwendigen Infos und dazu Vermittlungsvorschläge – alles mit dem Ziel, Arbeitslosigkeit möglichst zu vermeiden.

Das Gesetz schreibt vor, dass jeder, dessen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zu Ende geht, sich spätestens drei Monate vor Vertragsende bei der Agentur meldet. Arbeitgeber sind verpflichtet, in Kündigungen auf die zeitige Meldung hinzuweisen. Erfährt der Beschäftigte kurzfristiger, dass er entlassen wird, muss er sich innerhalb der folgenden drei Tage als arbeitsuchend registrieren lassen. Wer die Meldefrist nicht einhält, verliert für eine Woche den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Arbeitsuchend kann man sich auch per Telefon melden, und zwar unter der Service-Nummer 01801/555 111 (Festnetzpreis 3,9 Cent/Minute; Mobilfunkpreise höchstens 42 Cent/Minute).
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