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Nachricht vom 12.05.2020 |
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Politik |
Ab 18. Mai entfallen Anlieferbeschränkungen an den Deponien |
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Alle Straßenabfuhren (Restabfall, Bioabfall, Leichtverpackungen/gelbe Säcke, Altpapier, Sperrabfall, Grünabfall) finden zu den Regelentsorgungsterminen statt. Wegen des Feiertages „Christi Himmelfahrt“ am Donnerstag, dem 21. Mai findet die Entleerung der Restabfall- beziehungsweise Wertstoffgefäße oder die Einsammlung der gelben Säcke am 21. Mai und 22. Mai jeweils einen Tag später statt. |
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Moschheim. Das heißt anstatt donnerstags erst freitags und anstatt freitags erst samstags (23. Mai). Die jeweilige Abfuhrart ist dem Abfallkalender 2020 zu entnehmen.
Die mobilen Sammlungen von Sonderabfällen finden zu den jeweils im Abfallkalender angegebenen Terminen ebenfalls wieder statt.
Die Deponien in Meudt und in Rennerod werden für Haushaltskunden aus dem WW-Kreis zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten geöffnet. Vormalige Anlieferbeschränkungen zu Abfallart und Abfallmenge entfallen.
Das Erfordernis zur Terminvereinbarung für gewerbliche Anlieferungen entfällt ebenso. Für die Kassenvorgänge wird um eine EC-Zahlung statt einer Barzahlung gebeten.
Die Sonderabfallannahmestelle in Moschheim wird von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr für Haushaltskunden aus dem WW-Kreis geöffnet.
Die Verwaltung in Moschheim kann bis auf Weiteres nur in dringenden Fällen nach telefonischer Voranmeldung aufgesucht werden.
Bitte verfolgen Sie ergänzend die aktuellen Meldungen im Internet unter www.wab.rlp.de. Für sonstige Anliegen schreiben Sie bitte eine kurze Nachricht per Post, E-Mail oder Fax. (PM)
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