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Nachricht vom 10.06.2020 |
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Politik |
Hygienekonzept für Jugendfreizeiten ist da |
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In Rheinland-Pfalz beginnen schon bald Sommerferien unter besonderen Vorzeichen. Die Corona-Pandemie wird die Urlaubszeit im Sommer beeinflussen: Eltern haben kaum mehr Urlaubstage oder sie müssen sparen, weil sie beispielsweise von Kurzarbeit betroffen sind. Insofern kommt den Kinder- und Jugendfreizeiten eine besondere Bedeutung zu. |
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Region. Um möglichst vielen Familien mit Kindern sowie Jugendlichen trotzdem vielfältige und erlebnisreiche Ferien zu ermöglichen, hat die Landesregierung eine Reihe von Maßnahmen erarbeitet. Rund 1,5 Millionen Euro stellt das Jugend- und Familienministerium an Fördermitteln zusätzlich bereit. Damit werden mehr Ferienangebote geschaffen.
Das Ferienprogramm des Jugend- und Familienministeriums fußt auf drei Säulen:
1. Förderung von Familieneinrichtungen
Jede der rund 70 Familieneinrichtungen in Rheinland-Pfalz hat ab sofort die Möglichkeit einen zusätzlichen Förderantrag in Höhe von 5.000 Euro zu stellen. Die zusätzlichen Mittel können etwa für Tagesausflüge für Familien oder Angebote in den Bereichen Erlebnis, Natur, Theater oder auch Handwerk in den Sommer- und Herbstferien genutzt werden. Insgesamt stehen in diesem Bereich 350.000 Euro zusätzlich bereit. Die Anträge müssen bis spätestens 15. September 2020 beim Familienministerium eingereicht werden.
2. Förderung von Jugendfreizeiten
Die Förderbedingungen für Jugendfreizeiten werden für die Träger der kommunalen und verbandlichen Jugendarbeit verbessert, um möglichst viele Ferienangebote auch unter den Bedingungen der Corona-Pandemie realisieren zu können. Das Programm sieht etwa die Erhöhung der Fördersätze von bisher drei auf vier Euro pro Teilnehmenden und Tag vor. Zudem wird der Betreuungsschlüssel verbessert. Alleine für diesen Bereich wird die Fördersumme von 2 Mio. Euro um 1,1 Millionen Euro erhöht.
3. Landeszuschuss für Familien in Jugendherbergen oder Familienferienstätten
Familien mit niedrigem Familieneinkommen sowie Familien mit einem Familienmitglied mit einer Behinderung werden unterstützt. Die Förderung ist abhängig vom Einkommen. Nähere Informationen, insbesondere zu den Einkommensgrenzen finden sich hier.
Hier geht es zum Hygienekonzept Jugendfreizeiten.
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Nachricht vom 10.06.2020 |
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