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Nachricht vom 17.06.2020 |
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Region |
Gespann aus Südosteuropa auf A 3 stillgelegt |
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Von der Schwerverkehrsgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz wure auf dem Rastplatz Sessenhausen gestern ein Gespann aus Südosteuropa stillgelegt, weil die Beamten feststellten, dass die Lenkzeiten nicht nachgewiesen wurden, technische Mängel vorlagen und die Ladung nicht gesichert war. Der Fahrer wurde an der Weiterfahrt gehindert und das Fahrzeug wurde sofort stillgelegt. |
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Sessenhausen. Am Mittwoch, 17. Juni kontrollierte die Schwerverkehrsgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz gegen 10 Uhr auf der A 3, Rastplatz "Sessenhausen" ein Kleinbus-Gespann aus dem südosteuropäischen Raum. Der 22-jährige Fahrer, welcher zugleich Halter des Gespanns war, hatte in den Niederlanden verschiedene Güter geladen und befand sich auf dem Rückweg in seinen Heimatstaat.
Während der mit einem PKW beladene Anhänger keinen Grund zur Beanstandung aufwies, zeigte der 17 Jahre alte, mit Waschmaschinen, Fahrzeugteilen und Paketen beladene Transporter eine Vielzahl von Mängeln.
Es fehlte für den grenzüberschreitenden Gütertransport nicht nur die erforderliche Lizenz, im Fahrzeug fehlte auch ein Fahrtenschreiber, um die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrers vorschriftenkonform aufzuzeichnen. Zudem stellten die Kontrolleure neben einer ungesicherten Ladung technische Mängel fest, welche diese veranlassten, das Fahrzeug bei einer Prüforganisation vorzustellen.
Im Rahmen der folgenden Untersuchung wurden neben Beleuchtungsmängeln, Undichtigkeiten am Achsantrieb und mehreren Durchrostungen auch Mängel an Bremsleitungen und eine funktionsunfähige Feststellbremse festgestellt. Das Ergebnis des Prüfers: Gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen.
Aufgrund der erheblichen technischen Mängel, der fehlenden Lizenz für den Gütertransport und der insgesamt fehlenden Nachweise über Lenk- und Ruhezeiten wurde die Weiterfahrt mit dem Gespann direkt untersagt und die Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 1.800 Euro angeordnet. Zur Verhinderung einer weiteren Nutzung des Transporters wurden Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen des Fahrzeugs sichergestellt.
(PM Verkehrsdirektion Koblenz)
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Nachricht vom 17.06.2020 |
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