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Nachricht vom 22.06.2020
Region
Corona: Drei neue Fälle im Westerwaldkreis
Am 23. Juni gibt es 370 (plus drei gegenüber am Donnerstag letzter Woche) bestätigte Fälle im Westerwaldkreis, davon inzwischen 338 wieder genesen. 56 Westerwälder befinden sich in angeordneter Quarantäne.
SymbolfotoMontabaur. Die Kreisverwaltung Montabaur gibt aktuell folgende Zahlen bekannt:
Getestete Personen gesamt 4.968
Positiv getestete Personen im Westerwaldkreis 370
Davon verstorben 22*
Davon bereits genesen 338*
Inzidenz zur Meldung vom 16. Juni 2020
(Neuinfektionen letzte 7 Tage pro 100.000 Einwohner) 3,5
Quarantäne angeordnet aktuell 56

Aufteilung nach Verbandsgemeinden
Infizierte gesamt/Verstorbene/Genesene
Bad Marienberg 28/0/27
Hachenburg 28/0/27
Höhr-Grenzhausen 20/0/20
Montabaur 70/1/68
Ransbach-Baumbach 92/15/76*
Rennerod 31/2/29
Selters 38/4/34
Wallmerod 16/0/16
Westerburg 26/0/24
Wirges 21/0/17




*Nähere Erklärung zur korrigierten Anzahl der Verstorbenen von 21 auf 22 und der Genesenen in der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach von 77 auf 76 und der Verstorbenen von 14 auf 15: Die Statistik wurde um einen Todesfall erweitert. Es handelt sich um eine schon vor Längerem verstorbene Bewohnerin des Seniorenwohnheims Erlenhofsee in Ransbach-Baumbach. Sie wurde positiv auf Corona getestet und war auch krank, anschließend aber wieder genesen. Kurz vor ihrem Tod war sie bereits wieder negativ getestet. Entsprechend wurde sie seitens des Gesundheitsamtes nicht in die Corona-Statistik aufgenommen. Das Land hat nunmehr klargestellt, dass diese Fälle auch in die Corona-Statistik aufzunehmen sind. Daher nimmt die Kreisverwaltung diese Verstorbene nachträglich in die Statistik auf, sodass die Zahlen an dieser Stelle wieder mit jenen des Landes übereinstimmen.

Hinweise zu (Urlaubs)reisen

Inzwischen ist es wieder möglich, Reisen und Urlaub in viele Länder zu unternehmen. In einigen Ländern oder Gebieten besteht jedoch ein erhöhtes Infektionsrisiko für SARS-CoV-2. Wenn zum Zeitpunkt ihrer Heimreise aus einem Land dieses als Risikogebiet von der Bundesregierung eingestuft ist, müssen Sie automatisch 14 Tage nach ihrer Rückreise in Quarantäne.

Dies geht aus der 10. Coronabekämpfungsverordnung (10. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz hervor. Diese Quarantäne wird vom zuständigen Gesundheitsamt nicht individuell angeordnet, sondern wird von der 10. CoBeLVO bestimmt. Dennoch müssen Sie sich bei ihrem Gesundheitsamt melden und dieses über Ihre Einreise informieren.

Die Liste der Länder die als Risikogebiet eingestuft sind finden Sie hier. Die Liste der Laboratorien im Ausland von denen Testergebnisse in Deutschland anerkannt werden finden Sie hier.
(PM)
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