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Nachricht vom 13.07.2020
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Für Steuererklärung 2019: Rentenversicherung bescheinigt Rentenhöhe
Auch Rentner müssen bis zum 31. Juli ihre Steuererklärung für 2019 abgeben. Damit sie alles vollständig ausfüllen können, bescheinigt ihnen die Deutsche Rentenversicherung die Höhe der Rente und der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2019. Diese Angaben werden für die Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ benötigt.
SymbolfotoHachenburg. Bescheinigung online oder telefonisch anfordern
Die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt kann unter www.eservice-drv.de oder www.drv-rlp.de (Services - Online-Dienste - Onlinedienste ohne Registrierung - Versicherungs-/Rentenunterlagen anfordern) oder unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 480 16 bestellt werden. Dazu braucht man nur die Versicherungsnummer. Zugeschickt wird sie dann per Post.

Nicht jeder Rentner muss Steuern zahlen
Viele Rentner müssen keine Steuern zahlen. Wer 2019 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen, wenn die Bruttorente höher als rund 13.750 Euro jährlich ist (bei Verheirateten sind es 27.500 Euro) oder wenn zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden. Auskünfte zu steuerlichen Fragen dürfen nur die Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen - persönlich oder über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 48 00 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung-rlp.de. Gerne vereinbaren die Berater auch feste Termine. Am schnellsten geht das auf www.drv-rlp.de/beratung.

Ihr Kontakt vor Ort:
Verbandsgemeinde Hachenburg, Versicherungsamt, Stefanie Kouril, Telefon: 02662/801-165; E-Mail: s.kouril@hachenburg-vg.de.
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