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Nachricht vom 09.08.2020
Wirtschaft
Wasserschaden an Wand und/oder Decke - Welche Versicherung ist zuständig?
Im Durchschnitt ereignet sich im Deutschland alle 30 Sekunden ein Wasserschaden. Vor dieser Gefahr ist leider niemand sicher, denn Wasser sucht sich immer seinen Weg und kann natürlich gravierende Schäden an einem Gebäude, aber auch an seiner Einrichtung anrichten. Wenn es von der Decke tropft, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der Nachbar eine Etage höher dafür verantwortlich ist - es kann sich auch um Leitungen in der Decke handeln. Wer den Handwerker ruft, muss häufig damit rechnen, dass dieser die Decke bzw. Wände aufschlägt, um die Ursache zu finden (Leckageortung). Dies kann natürlich schnell sehr hohe Kosten verursachen, vor allem bezüglich der Renovierung im Anschluss. Wir stellen im nachfolgenden Ratgeber vor, welche Versicherung bei einem Wasserschaden an Wand und Decke einspringt und worauf es zu achten gilt.
Fotoquelle: pixabay.comBei einem Wasserschaden ist schnelles Handeln das Wichtigste
Grundsätzlich ist es so, dass man als Mieter bzw. Hausbesitzer immer dazu verpflichtet ist, einen Wasserschaden sofort so weit zu begrenzen, wie es einem in der Macht steht. Kommt es also zu einem Rohrbruch, sollte dafür gesorgt werden, dass kein Wasser mehr nachfließen kann und der Schaden sich noch verschlimmert.

Allerdings bedeutet dies nicht, den Schaden sofort auf eigene Faust zu beseitigen. Denn kommt es zu einem größeren Wasserschaden, muss die Versicherung sich erst selbst ein Bild von der Situation machen können, um eine entsprechende Leistung an den Versicherten auszubezahlen, wie Schadenberater der Deutschen Schadenshilfe betonen.

Wasserschaden im Haus: Wer übernimmt welche Kosten?
Kommt es zu einem Wasserrohrbruch, springt in solchen Fällen für gewöhnlich die Wohngebäudeversicherung ein. Sie ist der wichtigste Ansprechpartner, wenn es zu einer geplatzten Leitung oder einem ähnlichen Ereignis kommt. Auch wenn ein Schlauch der Spül- oder Waschmaschine defekt ist und das Gerät Wasser verliert, leistet die Wohngebäudeversicherung eine Entschädigung.

Trägt die Wohngebäudeversicherung die Kosten, übernimmt sie Leistungen für alle Gegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Das betrifft zum Beispiel Wasserschäden an Wänden und Decke, aber auch am Bodenbelag, sofern dieser fest verklebt wurde.

Vermieter und Mieter: Wer ist wann zum Handeln verpflichtet?
Wenn eine Mietwohnung von einem Wasserschaden betroffen ist, ist der Mieter dazu verpflichtet, umgehend nach Erkennen des Schadens den Vermieter darüber in Kenntnis zu setzen. Dieser setzt sich anschließend mit der Wohngebäudeversicherung in Verbindung. Auch die Hausverwaltung sollte darüber informiert werden, sofern es sich um eine Immobilie mit zahlreichen Mietparteien handelt. Dann ist neben dem Eigentümer auch die Eigentümergemeinschaft entsprechend versichert, welche wiederum durch die Hausverwaltung gesteuert wird. Dies bedeutet, dass der Vermieter sowohl mit der Hausverwaltung als auch mit seinen Mietern in Kontakt bleiben, bis der Schaden beseitigt worden ist.

Die Wohngebäudeversicherung leistet darüber hinaus für Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten am Haus, wie zum Beispiel für neue Außenwand- oder Bodendämmungen oder auch für einen Austausch der sanitären Anlagen bzw. der Heizung.

Wichtig ist hier jedoch, dass es sich auch tatsächlich um ein Wohngebäude handelt, das also auch bewohnt wird. Leerstehende Häuser und Neubauten sowie Objekte im Renovierungszustand werden durch diese Versicherung nicht geschützt, sondern müssen stattdessen durch eine andere Police geschützt werden. Zudem sind auch Schäden, die durch Hoch-, Grund- oder Reinigungswasser entstehen, nicht im normalen Leistungsumfang einer Wohngebäudeversicherung enthalten.

Wichtig: Allgemein übernimmt die Wohngebäudeversicherung also zwar die Instandsetzung von Mietwohnungen und auch Kosten für eine eventuelle Unterbringung des Mieters in einem Hotel, sofern die Wohnung unbewohnbar sein sollte. Trotzdem gibt es Obergrenzen, die klar in den Versicherungsbedingungen festgeschrieben sind und im Vorfeld eingesehen werden sollten.

Wann die Hausratversicherung bei einem Wasserschaden an Wand oder Decke einspringt
Hausratversicherungen kommen für Schäden an beweglichen Objekten innerhalb einer Wohnung bzw. eines Hauses auf. Das heißt: Wurde das Inventar - wie Möbelstücke, elektrische Geräte, Wertsachen oder Textilien - beschädigt, ist dies ein Fall für die Hausratversicherung. Normalerweise greift diese nur bei durch Leitungswasser entstandenen Schäden, wie beispielsweise undichte Schläuche an Waschmaschinen oder Rohrbrüche. Darüber hinaus übernimmt auch diese Versicherung die Unterbringung in einem Hotel, bis die Wohnung wieder bewohnbar ist.

So wichtig ist eine zusätzliche Elementarversicherung bei Wasserschäden
Sofern es zu einem Wasserschaden durch ein Naturereignis kommt - wie es zum Beispiel bei Hochwasser durch starke Niederschläge der Fall ist - handelt es sich um einen Versicherungsfall für die Elementarversicherung. Diese Versicherung ist eine Police, die zusätzlich zu einer Gebäudeversicherung abgeschlossen werden kann bzw. stellt sie eine ergänzende Police dar. Sie deckt Risiken ab, die nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt sind. Dennoch sollte vor dem Abschluss einer solchen Police unbedingt erst einmal geprüft werden, ob sich diese auch wirklich rentiert. Denn wenn man nicht in einem von Hochwasser oder Lawinen bedrohten Gebiet lebt, macht eine solche Versicherung unter Umständen gar keinen Sinn, informiert das Versicherungsportal Versicherungo.

Weitere wichtige Informationen zu Wasserschäden in Wohnungen und Häusern
Allgemein gilt, dass immer der, der einen Schaden verursacht hat, auch dafür aufkommen muss. Wer also selbst zu verschulden hat, das Wasser in der Badewanne nichts rechtzeitig abgestellt zu haben, bis es übergelaufen ist, zahlt die Schäden in der eigenen Wohnung sowie in den Nachbarwohnungen selbst - es sei denn, man hat eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Natürlich können auch defekte Wasserleitungen zu einem Wasserrohrbruch führen, doch es gibt noch viele andere Gründe. In jedem Fall ist der Eigentümer eines Hauses dafür verantwortlich, dass ein entstandener Schaden umgehend behoben wird, so dass das Haus ohne Komplikationen weiter bewohnt werden kann. Normalerweise übernimmt die Wohngebäudeversicherung des Vermieters die Kosten in solchen Fällen.

In einigen Fällen gibt es sogar die Möglichkeit, von einer Mietminderung Gebrauch zu machen: Wenn man als Mieter beispielsweise seine Wohnung nur teilweise oder auch überhaupt nicht nutzen kann, weil beispielsweise ein Trocknungsgerät sehr laut arbeitet, kann man beim Vermieter eine Mietminderung durchsetzen. Wirklich möglich ist dies aber auch nur dann, wenn ein Mieter nicht selbst für den entstandenen Schaden haften muss. In solchen Fällen kann auch eine Beratung des Mieterschutzbundes sehr hilfreich sein.

Wie kann ein Wasserschaden in Wänden und Decken verhindert werden?
Natürlich lässt sich das Risiko eines Wasserschadens in der Decke oder der Wand nie zu 100 % eindämmen - eine solche Gefahr besteht immer, denn Leitungen können, wenn sie alt oder defekt sind, im Grunde jederzeit platzen. Allerdings sind Hausbesitzer dazu verpflichtet, freiliegende Leitungen und wasserführende Geräte in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionalität zu überprüfen. Auf diese Weise kann man mögliche Probleme und Schwachstellen an den Leitungen schon frühzeitig erkennen und direkt dagegen vorgehen. Dasselbe gilt natürlich auch für Haushaltsgeräte wie Spül- oder Waschmaschinen, die sicherheitshalber nur dann betrieben werden sollten, wenn man auch in der Wohnung ist.

Vor allem in älteren Immobilien empfiehlt es sich, die Leitungen und Wasserrohre immer wieder zu überprüfen und bereits kleinste Defekte umgehend zu beheben. Eine solide Isolierung der Rohre bietet darüber hinaus einen wirksamen Frostschutz für die Wintermonate und hat schon so manchen Wasserschaden verhindert. (prm)
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