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Nachricht vom 13.08.2020 |
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Politik |
Kapitän Heinz Schneider geht von Bord |
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Krankheitsbedingt gibt der beliebte Ortsbürgermeister der Gemeinde Steinebach an der Wied nach 41-jährigem Engagement für die Ortsgemeinde sein Amt ab. Der in Steinebach geborene Kommunalpolitiker hinterlässt seinen Mitstreitern und Nachfolgern einige Errungenschaften, die es weiterzuführen gilt. |
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Steinebach an der Wied. Wenn ein beliebter Kapitän von Bord geht, herrscht zunächst Überraschung und Ratlosigkeit. Heinz Schneider ist diese Entscheidung nicht leicht gefallen, aber der derzeitige Gesundheitszustand ließ ihm keine andere Wahl. Er ist zurzeit an den Rollstuhl gefesselt und übergibt deshalb das Ruder an seine bisherigen Steuermänner, die Beigeordneten Jürgen Hebel und Sebastian Janz.
„Meiersch Heinz“ ist in Steinebach geboren. Der gelernte technische Zeichner entdeckte schon früh seine Liebe zur Kommunalpolitik und engagierte sich ehrenamtlich 41 Jahre lang im Gemeinderat. Davon fünf Jahre als Beigeordneter, bis er als Nachfolger seiner Amtsvorgänger Adolf Koch und Gerd Biehl das Ruder und Steuermann die Geschicke von Steinebach, Langenbaum, Schmidthahn und Seeburg selbst übernahm. Im 22. Jahr steuert er nun die Geschicke der Ortsgemeinde zusammen mit seinen Ratsmitgliedern und hält das Schiff stets auf Kurs.
Einiges ist in seiner Amtszeit zum Wohle der Gemeinde bewältigt worden. Das Zustandekommen des gemeinsamen Gewerbegebietes „Seenplatte“ (ehemaliges Munitionsdepot der Bundeswehr in Bereich der Gemeinde Linden) und der Ausbau der Landesstraße L 292 von Hachenburg-Altstadt bis Steinebach und darüber hinaus bis zur B 8 (Hohenborn). Sein 18-jähriges Engagement als Vorsitzender des Kindergartenzweckverbandes darf nicht unerwähnt bleiben.
„Was nutzt der beste Kapitän, wenn er nicht auch eine tüchtige Mannschaft um sich hat“? Diese Frage veranlasste Heinz Schneider, allen Ratsmitgliedern und den beiden Beigeordneten herzlich zu danken, die ihn unterstützten und ihn auf seinem Weg begleiteten. Auch und besonders in der Zeit, als er sich krankheitsbedingt zum Aufgeben selbst entschieden hatte. repa
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Nachricht vom 13.08.2020 |
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