WW-Kurier |
Ihre Internetzeitung für den Westerwaldkreis |
|
Nachricht vom 16.10.2020 |
|
Wirtschaft |
Alte Kaminöfen: Stichtag für Nachrüstpflichten oder Austausch beachten |
|
Alte Kaminöfen geben neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Kaminöfen. Somit sparen sie Brennholz und produzieren weniger Fein-staub. Öfen, die vor 1995 eingebaut wurden, müssen ab 2021 entweder mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden. |
|
Montabaur. Für ältere Anlagen gilt diese Vorgabe schon länger. Dar-über hinaus können Gemeinden und Kommunen je nach Luftqualität Betriebsverbote für Feuerstätten aussprechen.
Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher kann selbst auf die Feinstaubemission Einfluss nehmen. Zu beachten ist:
• nur unbehandeltes Brennholz verwenden
• gut abgelagertes, trockenes Brennholz nutzen
• geeigneten Anzünder verwenden
• auf sehr hohe Raumtemperaturen verzichten
•
Wenn Holz als Brennstoff für eine komplette Heizanlage verwendet werden soll, eignen sich Holzpellets am besten, da sie erheblich weniger Feinstaubemissionen erzeugen. Außerdem werden Holzpellet-Anlagen mit bis zu 45 Prozent Zuschüssen gefördert.
Mit Brennholz zu heizen, ist häufig teurer als gedacht. Der Brennstoff ist zwar meist preiswerter als Erdgas oder Heizöl, aber Kamine und Öfen haben oft höhere Wärmeverluste, da sie den Brennstoff schlechter ausnutzen. Inwiefern es sich lohnt, eine Holzfeuerstätte an das zentrale Heizungsnetz anzuschließen, beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale und geben darüber hinaus eine Reihe genereller Empfehlungen zum Einbau einer Holzfeuerstätte.
Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Die nächsten Beratungstermine der Energieberater finden wie folgt statt:
• in Montabaur am Donnerstag, den 12. November 20 von 15 – 18.45 Uhr. Voranmeldung unter 02602/126-199 oder –0.
in Höhr-Grenzhausen am Mittwoch, den 4. November 20 von 15 – 18.00 Uhr. Voranmeldung unter 0800/60 75 600 (kostenlos).
• in Hachenburg am Donnerstag, den 12. November 20 von 12 – 16.30 Uhr. Voranmeldung unter 02662/801-102.
• in Rennerod am Donnerstag, den 3. Dezember 20 von 16.15 bis 19.15 Uhr. Voranmeldung unter 02664/506 744.
•
Die Beratungen werden aktuell an den meisten Standorten telefonisch durchgeführt.
Eine persönliche Beratung ist an einzelnen Standorten unter Einhaltung der lokalen Hygienevorschriften wieder möglich. Bitte erfragen Sie bei der Terminvereinbarung, an welchen Standorten in Ihrer Region persönlich beraten wird. VZ-RLP
Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin: Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kosten-frei) montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr, dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr.
|
|
Nachricht vom 16.10.2020 |
www.ww-kurier.de |
|
|
|
|
|
|