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Nachricht vom 23.10.2020
Politik
Bebauungsplan für „Kölner Straße“ in Kroppach
Der Gemeinderat hat beschlossen, im Bereich „Kölner Straße“ einen Bebauungsplan aufzustellen und den Entwurf öffentlich auszulegen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan ersichtlich. Nach Paragraph 3 Abs. 1 Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Planungsgebiet. Plan: OrtsgemeindeKroppach. Ortsbürgermeister Birk gibt hiermit zur Kenntnis, dass die Planunterlagen demnach in der Zeit vom 2. November 2020 bis einschl. 9. November 2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg, Gartenstraße 11, Bauamt, Zimmer 317, während der Dienststunden (montags und mittwochs 8 Uhr bis 12 Uhr, dienstags 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 16 Uhr, donnerstags von 8 Uhr bis 12 Uhr und 13.30 Uhr bis 18.30 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.

Während dieser Zeit können die Planunterlagen eingesehen und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Etwaige Stellungnahmen sind bis zum Ablauf der Frist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg einzureichen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Zudem können die Planunterlagen ab Beginn der Offenlage auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Hachenburg unter folgendem Link eingesehen werden:
http://www.hachenburg-vg.de/verwaltung/buergerservice/oeffentliche-bekanntmachungen.

Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Einschränkungen kann eine Einsichtnahme in die Planunterlagen während den vorstehend genannten Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg nur nach einer telefonischen oder schriftlichen Terminvereinbarung beim zuständigen Mitarbeiter (Herrn Oettgen, Telefon: 02662/801-170, E-Mail: b.oettgen@hachenburg-vg.de) erfolgen.

In begründeten Fällen können die Planunterlagen auch durch eine Versendung zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich hierzu ebenso an die vorn genannten Kontaktdaten der Verwaltung.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird gemäß Paragraph 3 UVPG in Verbindung mit Ziffer 18 der Anlage 1 zum UVPG nicht durchgeführt. (PM)
   
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