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Nachricht vom 04.11.2020
Politik
Höfken: „Bewegungsjagden unter Auflagen weiterhin möglich“
„Gesellschaftsjagden in Form von Treib- und Drückjagden sind eine wichtige Maßnahme zur Regulierung der Wildbestände, die gerade jetzt aufgrund der mit dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen zum Schutz des Waldes, der Tiergesundheit und zur Vermeidung von Wildschäden in Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Weinbau notwendig ist“, begründete Forstministerin Ulrike Höfken den Bedarf einer gesonderten Regelung. Gerade für das Schwarzwild trage sie darüber hinaus zur Prävention der Tierseuche Afrikanische Schweinepest (ASP) bei.
Jägerin bei der Jagd. Foto: Landesforsten RLP/Gellert&Partner

Mainz. Höfken weiter: „Bei der Planung und Durchführung solcher Jagden ist - neben den grundsätzlich einzuhaltenden organisatorischen Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen - wichtigster Grundsatz die Reduzierung von Kontakten aller an der Jagd teilnehmenden Personen und die lückenlose Nachverfolgbarkeit von Kontakten aller Jagdbeteiligten.“ Für die Einhaltung der Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie trage die Jagdleiterin oder der Jagdleiter Sorge. Selbstverständlich seien daneben alle weiteren, für den Jagdablauf relevanten Vorschriften, einzuhalten.

Dementsprechend sind Gesellschaftsjagden in Rheinland-Pfalz bis auf Weiteres zulässig, soweit die Inhalte eines nun mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium abgestimmten, detaillierten Hygienekonzepts Jagd strikt beachtet werden. Es handelt sich um Ansammlungen von Personen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, für die kein Einzelantrag bei den Ordnungsbehörden erforderlich ist. Für Gesellschaftsjagden im vorstehenden Sinne gelten daher keine Personenobergrenzen. Unmittelbar durch die Teilnahme an Gesellschaftsjagden oder auch zum Zwecke der Einzeljagd verursachte Übernachtungen gelten nicht als touristischer Reiseverkehr und sind unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig (§ 8 Abs. 1 Satz 2 CoBeLVO).

Hintergrund
Zur Durchführung der Gesellschaftsjagden in Zeiten der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten ein Hygienekonzept erarbeitet. Die konkreten Regelungen im Hygienekonzept Jagd finden Sie hier

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