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Nachricht vom 08.11.2020
Vereine
Autos müssen beim Überholen von Radfahrern 1,5 Meter Abstand halten!
Wer mit dem Fahrrad durch den Westerwald oder an der Lahn fährt, kennt die Probleme: zu wenig Radwege, kaum Fahrradstreifen, oft enge Straßen – und oft das mulmige Gefühl die motorisierten Verkehrsteilnehmer ungeduldig im Nacken zu haben. Dabei müssen Autofahrer/innen, die einen Radfahrer überholen, seit Mai dieses Jahres mindestens einen Abstand von 1,5 bis 2 Metern einhalten! So regelt es die StVO.
Die an der Aktion beteiligten Radler der Equipe France vor der Ausfahrt mit Warnweste im Gelbachtal. Fotos: privatMontabaur. Die „Equipe France“ als Hobby-Radsportgruppe in den beiden heimischen Radsportvereinen RSG Montabaur und RSV Oranien Nassau begrüßt die Neuregelung, sieht aber auch, dass diese von vielen Kraftfahrer/innen einfach missachtet wird. Im Rahmen einer kleinen Aktion im Gelbachtal haben die Radler darauf hingewiesen.

Bei einer gemeinsamen Ausfahrt hat ein Teil der Equipe mit vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) zur Verfügung gestellten Warnwesten auf das geltende „Abstandgebot“ hingewiesen: „Abstand bitte: 1,5m!“ war darauf deutlich zu lesen. „Als wir in Mannschaftsstärke mit den gelben Westen unterwegs waren, haben sich auffallend viele Autos und Motorräder an den Mindestabstand gehalten“, meinte einer der beteiligten Radler. Doch ohne den Hinweis auf dem Rücken würden zu viele motorisierte Verkehrsteilnehmer die Regel überhaupt nicht beachten.

Generell gilt: Ist kein ausreichender Abstand aufgrund der Verkehrssituation einzuhalten, muss das Überholen unterbleiben und das Auto ist hinter dem Radfahrer zu bleiben. Da diese Regel in der Vergangenheit von vielen Autofahrern nicht eingehalten wurde, ist die Straßenverkehrsordnung (StVO) ergänzt worden. Nunmehr steht in Paragraph 5 Abs. 4 ausdrücklich:
"Beim Überholen muss ein ausreichender Seitenabstand zu den anderen Verkehrsteilnehmern eingehalten werden. Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m. An Kreuzungen und Einmündungen kommt Satz 3 nicht zur Anwendung, sofern Rad Fahrende dort wartende Kraftfahrzeuge nach Absatz 8 rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind."

Die Equipe weist auch darauf hin, es müsse immer damit gerechnet werden, dass der Radfahrer oder die Radfahrerin aufgrund eines Hindernisses auf der Fahrbahn plötzlich nach links ausweicht - bei parkenden Autos ist dies offensichtlich; es kann jedoch auch aufgrund eines Schlagloches geschehen, was vom nachfolgenden Verkehr meist nicht vorausgesehen werden kann. Wichtig ist auch der Hinweis: wird ein Kind auf dem Rad transportiert, ist immer ein Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten.

Die 20 Aktiven der Equipe – die ab 2021 mit neuem Namen und neuer Ausrichtung an der Start gehen werden – sind nicht nur Radfahrer, sondern alle seit Jahrzehnten auch Autofahrer, weshalb sie die Situationen und die damit verbundenen Gefahren meist gut beherrschen können. „Trotzdem gibt es auch für uns regelmäßig noch brenzlige Situationen durch rücksichtslose Autofahrer“, so einer der Beteiligten. Besonders gefährlich sei das natürlich für Kinder oder Familien die auf dem Rad unterwegs seien. Hier reiche nicht nur Aufklärung, sondern es müssten bei Verstößen auch Konsequenzen durch die Polizei folgen.

Aber Radfahrer haben auch Pflichten: sie müssen nachfolgenden, schnelleren Fahrzeugen das Überholen ermöglichen. Wenn dies nicht anders möglich ist, muss dazu an geeigneter Stelle (Seitenstreifen, Bushaltestelle) angehalten oder weit rechts gefahren werden. Dazu müssen jedoch mindestens drei Fahrzeuge aufgeschlossen haben und es muss absehbar sein, dass ein Überholen ansonsten für längere Zeit nicht möglich ist.

Es ist zu erwarten, dass der Radverkehr in den kommenden Jahren weiter stark zunehmen wird, was aus vielen Gründen zu begrüßen ist. Dafür muss jedoch die passende Infrastruktur weitgehend noch geschaffen werden, damit die Gefahren durch die Begegnung von Auto und Fahrrad verringert werden können. Doch bis dahin vergehen im Westerwald vermutlich noch viele Jahre und es sind weitere Initiativen „Pro Fahrrad“ notwendig. Wer künftig auf zwei Rädern auch mit dem Hinweis „Abstand bitte: 1,5m!“ unterwegs sein will, kann sich gerne wegen einer kostenlosen Warnweste wenden an den LBM in Koblenz oder die Equipe France uli@kleinkunst-mons-tabor.de. (PM)
 
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