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Nachricht vom 12.12.2020 |
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Region |
Corona-Shutdown ab Mittwoch – auch in Rheinland-Pfalz |
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Die Corona-Maßnahmen in Deutschland werden verschärft. Ab Mittwoch, den16. Dezember tritt ein Shutdown in Kraft. Der Einzelhandel wird mit Ausnahme von Geschäften für den täglichen Bedarf geschlossen. Auch Schulen und Kitas sind betroffen. Ministerpräsidentin Malu Dreyer hat die Maßnahmen auf einer Pressekonferenz am Sonntagmittag erläutert. |
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Region. Am heutigen Sonntagmorgen, den 13. Dezember haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin in einer Telefonkonferenz getagt. Nach rund einer Stunde wurde bereits eine Einigung erzielt. Ab dem kommenden Mittwoch wird das öffentliche Leben in Deutschland drastisch heruntergefahren. Hierzu hat Ministerpräsidentin Dreyer die nachstehenden Einzelheiten genannt.
Einzelhandel
Der Einzelhandel muss bis zum 10. Januar schließen. Ausgenommen sind die Lebensmittelgeschäfte, Wochenmärkte. Direktvermarkter für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Tierbedarf, Futtermittelmärkte, Weihnachtsbaumverkauf und Großhandel. Die Baumärkte werden geschlossen.
Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt.
Betriebe, die Körperpflege anbieten, werden geschlossen. Dazu gehören etwa Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios. Allerdings sind notwendige Behandlungen wie Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Fußpflege weiterhin möglich.
Schulen und Kitas
An Schulen gibt es deutliche Einschränkungen. Die Präsenzpflicht ist ab Mittwoch aufgehoben. Für die Schüler, die bis zum Ferienbeginn am Freitag nicht zuhause betreut werden könnten, blieben die Schulen offen. Nach den regulären Ferien gibt es bis 15. Januar 2021 Fernunterricht. Ausnahme sind die Abiturklassen. Die Kitas bleiben grundsätzlich offen. Die Eltern werden aber gebeten, die Kinder zu Hause zu lassen.
Weihnachten und Silvester
Vom 24. bis 26. Dezember ist ein Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem „engsten Familienkreis“ und deren Kindern bis 14 Jahren erlaubt. Zum engsten Familienkreis zählen Ehegatten und sonstige Lebenspartner sowie direkte Verwandte und deren Haushaltsangehörige.
An Silvester und Neujahr gelten ein Versammlungsverbot und ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen, die von den Kommunen bestimmt werden. Der Verkauf von Böllern und anderer Pyrotechnik ist in diesem Jahr generell verboten. Außerdem gilt ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit vom kommenden Mittwoch an. Verstöße werden mit einem Bußgeld geahndet.
Gottesdienste
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur zulässig, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern gewährleistet ist. Es gilt auch am Platz Maskenpflicht, der Gemeindegesang ist untersagt.
Zusammenkünfte
Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Ausnahme siehe Weihnachten.
Alten- und Pflegeheime
Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests. Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.
Finanzielle Unterstützung
Wirtschaftliche Unterstützung mit verbesserten Konditionen wird es geben. Abschlagszahlungen kommen. Details werden erörtert und bekanntgegeben. Abschreibungsmöglichkeiten werden verbessert.
Sport
Die geltenden Regeln zum Sport werden vorläufig weiterbestehen. Hier gab es am heutigen Tag keine Absprachen.
Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs der Länder werden im Zuge der weiteren Infektionsentwicklung am 5. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 11. Januar 2021 beschließen. Bei hohen Inzidinzwerten über 200 sind zusätzlich lokale Maßnahmen, wie zum Beispiel Ausgehverbote möglich.
Rechtsverordnung der Maßnahmen kommt am Montag. Sobald sie vorliegt, werden wir sie veröffentlichen.
woti
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Nachricht vom 12.12.2020 |
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