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Nachricht vom 17.01.2021 |
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Politik |
Vorsicht beim Online-Shopping: Illegale Arzneimittel aus dem Netz |
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Es sind die Schattenseiten des weltweiten Online-Handels: Das Landesuntersuchungsamt (LUA) warnt vor dem Kauf von vermeintlich rein pflanzlichen Cremes und Salben auf dubiosen ausländischen Internetseiten. |
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Koblenz. In zwei chinesischen Salben haben Fachleute des LUA nicht deklarierte kortisonähnliche Wirkstoffe nachgewiesen, die bei längerer Anwendung für Verbraucherinnen und Verbraucher zum Problem werden können. In beiden Fällen handelt es sich um illegale Arzneimittel ohne Zulassung.
Was die Fachleute des LUA aufhorchen ließ: Einem der beiden Produkte mit dem Namen „Focallure Herbal Cream“ lag eine Gebrauchsinformation in englischer und russischer Sprache bei, aus der hervorging, dass die Salbe bei den chronischen Hauterkrankungen Neurodermitis und Schuppenflechte angewandt werden könne.
Bei der Laboranalyse stellte sich dann heraus, dass die Salben die Wirkstoffe Clobetasol-17-propionat oder Betamethason-17-valerat enthalten. Dabei handelt es sich um topische Glucocorticoide der Klasse III (stark wirksam) beziehungsweise der Klasse IV (sehr stark wirksam), die zur Behandlung von entzündlichen oder allergischen Hauterkrankungen angewendet werden.
Das Problem: Salben mit diesen Wirkstoffen sind rechtlich als Arzneimittel einzustufen und müssen zugelassen werden – was bei beiden Produkten offenkundig nicht der Fall ist. Beide Wirkstoffe sind in Deutschland verschreibungspflichtig. Auf der Verpackung deklariert sind die kortisonähnlichen Stoffe nicht. Arglose Anwender wissen also nicht, dass sie ein hochwirksames Arzneimittel benutzen.
Das kann ernstzunehmende Konsequenzen haben: Es drohen Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und Kontraindikationen, etwa während der Schwangerschaft oder bei bereits vorhandenen Infekten oder chronischen Entzündungen der Haut. Bei Clobetasol-17-propionat kann es vor allem bei längerer oder großflächiger Anwendung zu starken Nebenwirkungen wie dem Cushing-Syndrom kommen. Dabei wird vermehrt Fettgewebe angesammelt, und die Gliedmaßen werden durch Muskelschwund dünner. Bei Betamethason-17-valerat droht als starke Nebenwirkung eine Hautatrophie, also eine dauerhafte Verkümmerung des Gewebes.
Das LUA rät Verbrauchern grundsätzlich davon ab, Salben oder Kapseln auf ausländischen Internetseiten unklarer Herkunft zu bestellen. Legale und kontrollierte Arzneimittel gibt es im Internet nur über zugelassene Versandapotheken. Skepsis ist dagegen angebracht, wenn angeblich rein pflanzliche Mittel mit konkreten Wirkungsversprechen beworben werden oder wenn Hersteller und Vertreiber anhand des Impressums nicht eindeutig zu identifizieren sind. Der Kauf auf solchen Internetseiten gleicht dem Griff in eine Blackbox: Im harmloseren Fall fließt Geld für wirkungslose Produkte, im schlimmsten Fall kann die Gesundheit dauerhaft Schaden nehmen. (PM)
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Nachricht vom 17.01.2021 |
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