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Nachricht vom 17.02.2021 |
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Politik |
Satzungen und Jahresabschlüsse der VG-Werke Ransbach-Baumbach |
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Die Haushaltsatzung des Zweckverbandes Kindertagesstätte Haiderbach, die Haushaltsatzung der Ortsgemeinde Breitenau und die Jahresabschlüsse der Werke liegen im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach zu jedermanns Einsicht aus. |
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Ransbach-Baumbach. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 des Zweckverbandes Kindertagesstätte Haiderbach mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde den Mitgliedern der Verbandsversammlung zugeleitet. Diese liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, Zimmer 205, während der Dienststunden bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch die Verbandsversammlung zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 der Ortsgemeinde Breitenau mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde dem Ortsgemeinderat Breitenau zugeleitet. Dieser liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach, Zimmer 213, während der Dienststunden bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung durch die Einwohner der Ortsgemeinde Breitenau beim Ortsbürgermeister oder der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach, schriftlich oder zur Niederschrift eingereicht werden.
Die Jahresabschlüsse 2018 des Wasser- und Abwasserwerkes (Bilanzen und Erfolgsrechnungen) liegen in der Zeit vom 18. Februar 2021 bis 3. März 2021 im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach zu jedermanns Einsicht aus. Aufgrund der geänderten Öffnungszeiten des Rathauses im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist für die Einsicht eine Terminvereinbarung erforderlich. Zum Zwecke der Terminvergabe können Sie sich im Vorfeld telefonisch mit Karsten Klein, Telefon 02623/86-166, in Verbindung setzen. (PM)
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Nachricht vom 17.02.2021 |
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